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OKP übernimmt vorsorgliche Brust- und Eierstockentfernungen

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Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) wird ab dem Jahr 2024 die Kosten für vorsorgliche Brust- und Eierstockentfernungen bei Personen mit bestimmten Hochrisikogenen übernehmen. Diese Massnahme soll dazu dienen, Brust- und Eierstockkrebs bei Menschen mit einem stark erhöhten Risiko für diese Krankheiten vorzubeugen.

Der Bundesrat hat kürzlich beschlossen, dass die OKP ab 2024 die Kosten für diese präventiven Operationen übernehmen wird. Betroffen sind Personen, bei denen aufgrund ihrer genetischen Veranlagung ein besonders hohes Risiko für Brust- und Eierstockkrebs besteht. Durch die Entfernung dieser Organe kann das Risiko für die Entwicklung dieser Krebsarten erheblich reduziert werden.

Die Kostenübernahme durch die OKP ist ein wichtiger Schritt, um den Betroffenen den Zugang zu dieser präventiven Massnahme zu erleichtern. Die Kosten für diese Operationen können nämlich sehr hoch sein und für viele Menschen eine finanzielle Belastung darstellen. Durch die Übernahme der Kosten entfällt diese Hürde und alle Personen, die ein erhöhtes Risiko für Brust- und Eierstockkrebs haben, können von dieser präventiven Massnahme profitieren.

Es ist wichtig zu betonen, dass diese Operationen nur für Personen mit bestimmten Hochrisikogenen übernommen werden. Eine genetische Beratung und Untersuchung sind daher unerlässlich, um festzustellen, ob jemand für diese Massnahme in Frage kommt. Zudem müssen auch andere Faktoren wie das Alter und der allgemeine Gesundheitszustand der Person berücksichtigt werden.

Die Entscheidung des Bundesrats, die Kosten für vorsorgliche Brust- und Eierstockentfernungen zu übernehmen, basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und Empfehlungen von Experten. Studien haben gezeigt, dass diese präventive Massnahme das Risiko für Brust- und Eierstockkrebs erheblich reduzieren kann. Es handelt sich daher um eine sinnvolle Investition in die Gesundheit der betroffenen Personen.

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