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Neues Gesetz ermöglicht grenzübergreifendes Crowdfunding

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Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 28. März 2023 ein neues Gesetz über Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen (EWR-SFDG) verabschiedet. Damit werden bislang bestehende nationale Hürden für die EWR-weite Erbringung von Schwarmfinanzierungsdienstleistungen gegenüber Unternehmen durch harmonisierte Regelungen und die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen beseitigt. Zudem wurden das Bankengesetz (BankG), das Gesetz über die Vermögensverwaltung (VVG) sowie das Finanzmarktaufsichtsgesetz (FMAG) abgeändert.

Mit der Schwarmfinanzierungsverordnung sind einheitliche Anforderungen an die Erbringung von Schwarmfinanzierungsdienstleistungen, die Zulassung, Organisation und laufende Beaufsichtigung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern sowie den Betrieb von Schwarmfinanzierungsplattformen festgelegt. Ausserdem sind Transparenzpflichten und Bestimmungen für Marketingmitteilungen zum Zweck des Kundenschutzes normiert. Die Richtlinie (EU) 2020/1504 ändert die Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II) ab, mit der Folge, dass Schwarmfinanzierungsdienstleister gemäss der Schwarmfinanzierungsverordnung vom Geltungsbereich der MiFID II ausgenommen werden.

Die Regierung hat mit dem Erlass des EWR-Schwarmfinanzierungs-Durchführungsgesetzes einen wichtigen Schritt zur Schaffung eines fairen und transparenten europaweiten Marktes für Schwarmfinanzierungsdienstleister gemacht. Mit dem neuen Gesetz und den entsprechenden Abänderungen der bestehenden Gesetze können Unternehmen und Investoren in ganz Europa von den Vorteilen der Schwarmfinanzierung profitieren.

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