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EFTA-Staaten für Recht auf Reperatur

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In einer gemeinsamen Stellungnahme von Island, Liechtenstein und Norwegen begrüssen die EFTA-Staaten den Vorschlag der Europäischen Kommission für gemeinsame Regeln zur Förderung der Reparatur von Waren. Die EFTA-Staaten sind der Ansicht, dass der Vorschlag das Vertrauen der Verbraucher stärken und Rechtssicherheit schaffen wird, was sowohl den Verbrauchern als auch den Händlern zugutekommt. Zudem wird er die europäische Wirtschaft stärken, indem er lokale Reparatur-, Vermietungs- und Leasingunternehmen fördert.

Im März hat die Kommission ihren Vorschlag für ein stärkeres «Recht auf Reparatur» für Verbraucher vorgelegt. Die neue Gesetzgebung wird Verkäufer dazu verpflichten, Reparaturen gegenüber dem Austausch eines Produkts vorzuziehen, wenn dies die günstigere Option ist, um so die Umweltauswirkungen des Massenkonsums zu reduzieren. Sie wird auch sicherstellen, dass Verbraucher einfachere und kostengünstigere Möglichkeiten haben, Produkte zu reparieren, die technisch reparierbar sind (wie Staubsauger oder bald auch Tablets und Smartphones), wenn die gesetzliche Gewährleistung abgelaufen ist oder das Produkt aufgrund von Abnutzung nicht mehr funktionsfähig ist.

In ihrer Stellungnahme, die sie am 8. Dezember an die Kommission, den Rat und das Parlament übermittelt haben, unterstützen die EFTA-Staaten die Hauptmerkmale des Vorschlags und sind der Meinung, dass er zu langlebigeren Produkten und somit zu einer zirkuläreren Wirtschaft beitragen wird. Die EFTA-Staaten machen jedoch einige konkrete Anmerkungen und betonen die Bedeutung der Bewahrung des nationalen Vertragsrechts. Wenn eine gesetzliche Gewährleistung für den Reparaturvertrag eingeführt wird, sollte sie auf einer Mindestharmonisierung basieren. Dies gilt auch für das vorgeschlagene europäische Reparaturinformationsformular, bei dem die EFTA-Staaten die Initiative unterstützen, aber eine sorgfältige Prüfung ihres Verhältnisses zum nationalen Vertragsrecht anregen.

Die EFTA-Staaten unterstützen die Verpflichtung des Herstellers oder einer vom Hersteller ernannten Person, Produkte ohne Beeinträchtigung etwaiger Qualifikationsanforderungen für Reparaturdienstleistungen zu reparieren. Darüber hinaus unterstützen die EFTA-Staaten die Idee von Online-Plattformen für Reparateure. Den Mitgliedstaaten sollte jedoch gestattet sein, von den Reparateuren, die sich auf der Plattform registrieren, die erforderlichen beruflichen Qualifikationen zu verlangen. Zuletzt erkennen die EFTA-Staaten an, dass es schwierig sein könnte, den «Reparaturpflichten» auch auf Produkte auszuweiten, die nicht von den ökologischen Gestaltungsregeln erfasst sind. Es sollte jedoch geprüft werden, ob einige Massnahmen auch für andere Produkte auf freiwilliger Basis genutzt werden könnten.

EFTA-Stellungnahmen sind eines der Instrumente, die genutzt werden, um an der Gestaltung von EU-Politik, Programmen und Gesetzgebung teilzunehmen.

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