Die ikonischen Birkenstock-Sandalen gelten nicht als Kunst. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Das Unternehmen Birkenstock hatte auf urheberrechtlichen Schutz für seine Designs gehofft. Doch die Richter sahen keinen künstlerischen Wert in den Schuhen.
Birkenstock klagte gegen Konkurrenten, die ähnliche Modelle anboten. Sie forderten ein Verkaufsverbot und die Vernichtung der Nachahmungen. Das Landgericht Köln erkannte zunächst die Sandalen als Kunstwerke an. Das Oberlandesgericht Köln entschied später anders und wies die Klage ab.
Birkenstock gab nicht auf und legte Revision ein. Doch auch der Bundesgerichtshof blieb hart. Es reiche nicht, ein Produkt nur handwerklich zu gestalten. Es müsse auch künstlerisch anspruchsvoll sein. Diese Voraussetzung erfüllten die Birkenstock-Sandalen nicht.
Birkenstock will die Hoffnung nicht aufgeben und prüft weitere Schritte. Ob das Unternehmen einen neuen Anlauf wagt, bleibt abzuwarten. Klar ist: Der Streit um die Sandalen ist damit noch nicht beendet.