Ein 23-jähriger Mann aus Liechtenstein stand heute vor dem Landgericht. Die Anklage: Drogenhandel in grossem Stil, Geldwäsche und unerlaubter Waffenbesitz. Dazu kam noch eine falsche Verdächtigung.
Von Mitte 2021 bis März 2023 soll er insgesamt 6 Kilogramm Cannabis und andere Drogen wie MDMA und THC-Pens gekauft, gelagert und an 39 Personen verkauft haben. Die Einnahmen verwendete er für seinen Lebensunterhalt, Urlaube und den Kauf weiterer Drogen.
Bei der Landespolizei gestand der Angeklagte und nannte bereitwillig die Namen seiner 39 Kunden. In zwei Fällen stellte sich später heraus, dass er CBD-Gras verkauft hatte. Die Staatsanwältin wertete dies als falsche Verdächtigung.
Der Wert des Cannabis beläuft sich auf rund 41.000 Franken. Bargeld und eine Uhr, die mit Drogengeldern erworben wurden, konnten sichergestellt werden. Die Staatsanwältin forderte zusätzlich 30’000 Franken als erweiterten Wertersatz.
In den Drogenhandel hineingeraten
In seiner Vernehmung zeigte sich der Angeklagte geständig und reumütig. Er sei in den Drogenhandel «hineingeraten». Es begann mit ein paar Verkäufen an Bekannte, die es dann weitererzählten. Er sah darin eine Möglichkeit, neben dem alleinigen Lebensunterhalt für sich und seine kranke Freundin etwas Geld zu verdienen. Er erkenne seinen Fehler ein und bereue es zutiefst.
Er akzeptierte den Verfall des Bargelds, der Handys, der Uhr und des Messers, aber nicht den Ersatz von 30’000 Franken, denn er sei bereits finanziell belastet und könne diese Summe nicht aufbringen. Ausserdem wolle er im Herbst eine Weiterbildung beginnen.
Der Verteidiger verwies in seinem Schlussplädoyer auf die Härtefallklausel in Liechtenstein, die es ermögliche, in solchen Fällen auf den Wertersatz zu verzichten. Trotz Bruttowertes sei zu berücksichtigen, dass der Angeklagte keinen so hohen Gewinn erzielt habe.
Das Urteil
Das Gericht verurteilte den Mann wegen Drogenhandels, Geldwäsche und unerlaubten Waffenbesitzes zu 14 Monaten Haft, ausgesetzt zur Bewährung für eine Probezeit von zwei Jahren. Vom Vorwurf der falschen Verdächtigung wurde er freigesprochen.
Der Richter begründete das Urteil damit, dass der Angeklagte geständig war und aktiv zur Aufklärung beigetragen hatte. Er glaubte ihm, dass er seinen Fehler erkannt habe. Die falsche Verdächtigung sei nicht nachweisbar. Aufgrund des langen Tatzeitraums und der grossen Menge von 6 Kilo Cannabis sei eine Geldstrafe nicht ausreichend, aber die Bewährungsstrafe sei gerechtfertigt, da der Angeklagte nicht vorbestraft und geständig sei.
Der Lange Tatzeitraum und die grosse Menge an Betäubungsmittel müsse dazu führen, dass es nicht bei der Eingangsstrafe bleiben kann. «Hier geht es nicht um jemanden, der mit 100 oder 200 Gramm dealt«, so der Richter. Der maximale Strafrahmen bemisst sich an der Straftat mit der höchsten Strafdrohung. Dies wären in diesem Fall 3 Jahre gewesen.
Die Handys wurden als Tatwerkzeuge eingezogen. Das Bargeld von 5’100 Franken und 1’300 Euro wurden eingezogen. Das Messer wurde eingezogen. Zusätzlich wurde der vom Staatsanwalt beantragte Wertersatz von 30’000 Franken verhängt.
«Es ist nicht akzeptabel, dass jemand mit Drogen handelt und davon profitiert, und damit Ferien macht«, sagte der Richter. Er sah in diesem Fall keinen Grund für die Anwendung der Härtefallklausel.
DDer Angeklagte und die Staatsanwaltsschaft gaben keine Rechtsmittelerklärung ab. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.