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Ladendiebstahl trotz Hausverbot

Fürstliches Landgericht
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Eine italienischstämmige Frau musste sich heute wegen versuchten Diebstahls und Hausfriedensbruchs vor dem Fürstlichen Landgericht verantworten.

Am 2. April 2024 soll die Angeklagte versucht haben, Waren im Wert von 377 Franken aus einem Lebensmittelladen in Vaduz zu stehlen. Das Sicherheitspersonal bemerkte den Diebstahlsversuch rechtzeitig. Da die Angeklagte im März aufgrund eines ähnlichen Vorfalls ein Hausverbot für alle Filialen der Lebensmittelkette erhalten hatte, wurde ihr auch ein Hausfriedensbruch vorgeworfen.

Die Angeklagte bekannte sich in beiden Anklagepunkten schuldig und entschuldigte sich vor Gericht. Nach kurzer Beratung verurteilte die Richterin sie zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 15 Franken, also insgesamt 900 Franken. Diese Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Wenn die Angeklagte in den nächsten drei Jahren keine weiteren Straftaten begeht, muss sie die Strafe nicht bezahlen.

Die Landrichterin begründete das Urteil mit dem Geständnis der Angeklagten und der Tatsache, dass es beim Diebstahl nur beim Versuch geblieben war. Erschwerend sei zu berücksichtigen, dass mehrere Delikte zusammenkamen.

Abschliessend appellierte die Richterin an die Angeklagte, künftig keine weiteren Sachen zu stehlen und das Hausverbot in den Filialen zu respektieren.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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