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MiM-Partei zur Volkswahl der Regierung

Ablauf der Wahl der Regierung und des Landtages nach Annahme der Gesetzesänderung zur Volkswahl der Regierung
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Mit der Volkswahl der Regierung sollen Regierungsmitglieder künftig durch das Volk und nicht mehr durch die Parteien gewählt werden. Dabei soll die Gewaltentrennung durch den Einbezug des Volkes gestärkt, die Demokratie ausgebaut und der Volkswille besser abgebildet werden.

Bisherige Regierungsbestellung

Kandidierende für den Landtag und die Regierung werden von den Wählergruppen gestellt. Wählergruppen können Parteien oder Privatpersonen sein. Man muss kein Parteimitglied sein, um bei den Landtagswahlen kandidieren zu können. Wahlberechtigt sind gemäss Verfassung alle Landesangehörigen, die mindestens 18 Jahre alt sind und im Lande wohnen. Man muss sich bzw. die Wählergruppe binnen 14 Tage nach der Festsetzung des Wahltermins durch die Regierung anmelden. Dazu sind mindestens 30 beglaubigte Unterschriften aus einem Wahlkreis (Ober- oder Unterland) nötig. Die Liste muss eine Bezeichnung der Wählergruppe tragen.

Das Volk wählt den Landtag aus den Kandidierenden, die von den Wählergruppen gestellt werden.

Die Regierung wird in geheimer Wahl vom Landtag aus den Kandidierenden für die Regierung bestimmt und einvernehmlich mit dem Landesfürsten ernannt.

Vorteile

Eine schnelle Regierungsbildung aus den stimmenstärksten Wählergruppen wird ermöglicht. Blockaden innerhalb der Regierung und durch den Landtag sind unwahrscheinlich.

Nachteile

Regierungskandidaten müssen sich nur vor der Wählergruppe jedoch nicht vor dem Volk bewähren. Ein direkter Rückhalt für Regierungskandidaten aus dem Volk ist so nicht sichergestellt. Hinzu kommt, dass bereits aufgestellte Kandidierende für die Regierung im Zuge der Regierungsbildung seitens der Wählergruppen ohne Zustimmung des Volkes ausgetauscht werden können.

Wählerinnen und Wähler, die parteiunabhängig eine bestimmte Person an der Regierungsbildung beteiligen wollen, müssen in dem bisherigen System eine Partei stärken. Eine parteiunabhängige Wahl der Regierungskandidaten ist nicht möglich.

Neue Regierungsbestellung

Kandidaten für den Landtag und die Regierung werden von den Wählergruppen gestellt. Wählergruppen können Parteien oder Privatpersonen sein. Man muss kein Parteimitglied sein, um bei den Landtagswahlen kandidieren zu können. Das Volk wählt den Landtag aus den Kandidierenden, die von den Wählergruppen gestellt werden (siehe «Bisherige Regierungsbestellung»).

Die Regierung wird in geheimer Wahl vom Landtag aus den Kandidierenden für die Regierung, die vom Volk gewählt wurden, bestimmt und einvernehmlich mit dem Landesfürsten ernannt.

Vorteile

Die Bevölkerung kann aus den Kandidierenden der Wählergruppen, Personen für die Regierung, welche sich im Zuge des Wahlkampfes bewähren müssen, direkt wählen. Die so vom Volk legitimierten Kandidierenden für die Regierung müssen vom Landtag und Landesfürsten bestätigt werden. Kandidierende für die Regierung können so nachträglich nicht ausgetauscht werden und die Wahl von Regierung und Landtag ist parteiunabhängig.

Nachteile

Wenn Kandidierende für die Regierung vom Landtag nicht anerkannt werden, kann dies, wenn gesetzlich nicht entsprechend geregelt, zu langwierigen Neuwahlen führen. Blockaden innerhalb der Regierung und seitens des Landtages sind unter Missachtung des Prinzips der Kollegial-Regierung denkbar.

MiM-Fazit: Die Stärkung des Souveräns ist ein Qualitätsmerkmal

Die MiM-Partei unterstützt die Verfassungsänderung und die Volkswahl der Regierungskandidaten. Der direkte Einbezug des Souveräns in die Regierungsbildung bringt den Vorteil, dass:

  • sich Kandidaten direkten Wahl stellen und sich im Wahlkampf vor dem Volk bewähren müssen.
  • die Mitglieder, die vom Stimmvolk gewählt wurden, einen grossen Rückhalt aus der Bevölkerung geniessen.
  • Kandidierende nicht im Nachhinein ausgetauscht und durch andere (nicht propagierte) ersetzt werden können.
  • Kandidierende, die nicht überzeugend die Interessen des Volkes vertreten, sich nicht durchsetzen können. Die Selektion der Regierungsmitglieder erfolgt durch das Volk und nicht durch die Parteispitzen.
  • das Prinzip der parteiübergreifenden Arbeit im Sinne einer Kollegialregierung gefördert und gefordert wird.
  • die Landtagsabgeordneten unabhängig gewählt werden können, ohne für die indirekte Wahl vermeidlicher Regierungskandidaten und -kandidatinnen Parteistimmen vergeben zu müssen.

Es ist davon auszugehen, dass durch die Volkswahl der Regierung eine bürgernahe Politik gestärkt wird und so weniger durch das Volk korrigierend über Referenden und Initiativen eingegriffen werden muss. Die Stärkung des Souveräns ist ein Qualitätsmerkmal und die Volkswahl der Regierung ein Vertrauensbeweis in die Bevölkerung.

Die MiM-Partei empfiehlt, dem Verfassungsvorschlag zuzustimmen und so den Weg für entsprechende Gesetzesänderungen zur genaueren Ausgestaltung der «Volkswahl der Regierung» zu ebnen.

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