Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 6. Februar 2024 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Ehegesetzes, des Partnerschaftsgesetzes und des Personen- und Gesellschaftsrechts zur Umsetzung der Motion zur Öffnung der Ehe für alle verabschiedet.
Hintergrund
Mit einer Motion wurde die Regierung vom Landtag beauftragt, eine Gesetzesänderung vorzulegen, um die zivilrechtliche Ehe für alle zu öffnen, ungeachtet des Geschlechts und der sexuellen Orientierung. Die Regierung will dem nachkommen, indem das Rechtsinstitut der zivilrechtlichen Ehe künftig gemischt- und gleichgeschlechtlichen Paaren gleichermassen offenstehen soll.
Auswirkungen auf eingetragene Partnerschaften
Die Vorlage sieht vor, dass nach der Öffnung der Ehe für alle keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr begründet werden können. Bereits bestehende eingetragene Partnerschaften können jedoch weitergeführt werden. Schliesslich wird Paaren, die bereits in einer eingetragenen Partnerschaft leben, die Möglichkeit eingeräumt, ihre eingetragene Partnerschaft durch ein einfaches Verfahren in eine Ehe umzuwandeln.