Startseite Ausland EU-Parlament und EU-Staaten einigen sich auf Recht auf Reparatur

EU-Parlament und EU-Staaten einigen sich auf Recht auf Reparatur

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Gute Nachricht für Umwelt und Verbraucher. Nach zähen Verhandlungen haben sich die EU-Verhandlungsführer auf ein Recht auf Reparatur für bestimmte Produkte geeinigt. Die Regelung zielt darauf ab, die Lebensdauer von Geräten wie Kühlschränken, Staubsaugern und Smartphones zu verlängern und die Wegwerfmentalität in der europäischen Gesellschaft zu bekämpfen.

Künftig müssen Hersteller von «weisser Ware» und typischen Alltagsprodukten diese auf Wunsch der Verbraucherinnen und Verbraucher reparieren. Dies bedeutet, dass Reparaturen einfacher und günstiger zugänglich werden, anstatt Neuware zu kaufen.

Die neuen Vorgaben sollen den Ressourcenverbrauch und die Treibhausgasemissionen reduzieren, die durch die Produktion und Entsorgung von Produkten entstehen. Die EU-Kommission schätzt, dass durch die neuen Regeln im Laufe von 15 Jahren 18,5 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen, 1,8 Millionen Tonnen Ressourcen und 3 Millionen Tonnen Abfall eingespart werden können.

Ausnahmen und Inkrafttreten:

Die Regelung gilt nicht für alle Produkte. Kopfhörer und Möbel sind beispielsweise ausgenommen. Der genaue Rechtstext wird in den nächsten Wochen veröffentlicht und muss noch vom EU-Parlament und den EU-Staaten formell abgesegnet werden. Dies gilt jedoch als Formsache.

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