Startseite Inland Modernisierung der Ausweisdokumente in Liechtenstein – Das änder sich

Modernisierung der Ausweisdokumente in Liechtenstein – Das änder sich

Liechtensteiner Identitätskarten
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Anfang 2024: Liechtenstein führt neue Identitätskarten ein. Ab Januar werden die biometrischen Identitätskarten sowie überarbeitete Aufenthaltsausweise für Staatsangehörige von EWR-Mitgliedstaaten oder der Schweiz ausgegeben. Zusätzlich erhalten alle Drittstaatsangehörigen fortan einen biometrischen Aufenthaltsausweis.

Das ändert sich bei der Beantragung

Die neuen Identitätskarten erfüllen internationale Standards, indem sie Fingerabdrücke auf dem Chip speichern. Diese werden bei der Antragstellung im Amt erfasst und nach 30 Tagen von den Servern der Landesverwaltung gelöscht, und bleiben nur verschlüsselt auf dem Chip gespeichert.

Ein biometrisches Foto wird nun obligatorisch, wobei dies in den meisten Fällen bereits vorhanden ist. Ab dem zweiten Halbjahr 2024, nach dem Umzug des Ausländer- und Passamts in das neue Dienstleistungszentrum, besteht zudem die Möglichkeit, direkt im Amt Passfotos anzufertigen.

Die Gebühren für die neuen Identitätskarten wurden vom Landtag nach einer hitzigen Diskussion über die ID- und Passgebühren im Gesetz beschlossen. Darum wird sich an den Gebühren nichts ändern.

Kosten im sechsstelligen Bereich eingespart

Die vorausschauende Planung der Regierung hat finanzielle Vorteile gebracht. Durch die vorzeitige Implementierung konnten die neuen Karten bereits bestellt werden, was den Bedarf an alten Karten verhinderte. Eine Bestellung von mindestens 10’000 Stück wäre notwendig gewesen, die ab dem 1. Januar wertlos geworden wären. So wurden etwa 300’000 Franken eingespart.

Bleiben die bereits ausgestellten Identitätskarten gültig?

Bereits ausgestellte Identitätskarten bleiben bis zum Ablauf gültig. Ausweisdokumente für Ausländer haben in manchen Fällen eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Nach einer Übergangsfrist von 5 Jahren müssen jedoch die alten Karten ausgetauscht werden. Betroffene Personen werden proaktiv vom Amt kontaktiert, und die Restlaufzeit wird auf die Gebühr für die Neuausstellung angerechnet.

Keine Ausstellung während der Umstellung

Aufgrund der Einführung der neuen Kartentypen sind aufwändige Systemanpassungen erforderlich. Daher können vom 27. bis 29. Dezember 2023 keine IDs bezogen werden.

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