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EU-Kommission fordert Informationen von Meta nach dem Digital Services Act an

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Heute hat die Europäische Kommission formell eine Anfrage an Meta im Rahmen des Digital Services Act (DSA) gesendet. Die Kommission fordert von Meta weitere Informationen zu den Massnahmen, die das Unternehmen ergriffen hat, um seinen Verpflichtungen im Zusammenhang mit Risikobewertungen und Massnahmen zur Sicherung der Integrität von Wahlen sowie im Zusammenhang mit den terroristischen Angriffen durch Hamas in Israel nachzukommen, insbesondere in Bezug auf die Verbreitung und Verstärkung illegaler Inhalte und Desinformation.

Meta muss die angeforderten Informationen bis zum 25. Oktober 2023 in Bezug auf Fragen zur Krisenbewältigung und bis zum 8. November 2023 in Bezug auf den Schutz der Integrität von Wahlen der Kommission zur Verfügung stellen. Basierend auf der Bewertung der Antworten von Meta wird die Kommission die nächsten Schritte prüfen. Dies könnte die formelle Einleitung von Verfahren gemäss Artikel 66 des DSA einschliessen.

Demnach kann die Kommission Geldbussen für falsche, unvollständige oder irreführende Informationen in Antwort auf eine Informationsanfrage verhängen. Im Falle einer Nichtbeantwortung durch Meta kann die Kommission beschliessen, die Informationen auf dem Wege eines Beschlusses anzufordern. In diesem Fall könnte eine Nichtbeantwortung innerhalb der Frist zur Verhängung von periodischen Strafzahlungen führen.

Nach ihrer Einstufung als sehr grosse Online-Plattformen sind Facebook und Instagram verpflichtet, sich an den gesamten Satz von Bestimmungen des DSA zu halten, einschliesslich der Bewertung und Minderung von Risiken im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler Inhalte, Desinformation und negativer Auswirkungen auf die Ausübung grundlegender Rechte.

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