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Regierung hat einen Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Landes-Mobilitätsmanagement-Gesetzes (LMMG) verabschiedet.
Das auf dem LMMG basierende betriebliche Mobilitätsmanagement (BMM) des Landes regelt seit 2008 die Bewirtschaftung der Parkplätze für die Mitarbeitenden der Landesverwaltung, der Gerichte sowie der weiterführenden Schulen.
In dem die Mitarbeiter der Landesverwaltung, für die Parkplätze zahlen müssen, sollen sie zum Umstieg auf Bus oder Velo «motiviert» werden.
Diese Änderungen sind jetzt am LMMG geplant:
- Die Minimalgebühr für die Nutzung eines Parkplatzes an einem Tag soll von CHF 1.50 auf CHF 2.00 CHF pro Tag erhöht
werden. - Landtagsabgeordnete sollen analog den Mitarbeitern der Landesverwaltung zur Entrichtung von Parkplatzgebühren verpflichtet werden.
- Die staatsnahen öffentlichen Unternehmen sollen verpflichtet werden, ein In Bezug auf die öffentlichen Unternehmen ist konkret vorgesehen, dass diese ein betriebliches Mobilitätsmanagement einführen und eine Parkplatzgebühr erheben müssen, die mindestens so hoch ist wie die von der Landesverwaltung.