Startseite Inland Medienhaus soll jährlich CHF 442’910 zusätzlich erhalten

Medienhaus soll jährlich CHF 442’910 zusätzlich erhalten

Sabine Monauni - Regierungschef-Stellvertreterin, präsentiert neue Medienförderung
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Die Regierung hat heute den Bericht und Antrag zur Abänderung des Medienförderungsgesetzes (MFG), des Mediengesetzes (MedienG) sowie des Beschwerdekommissionsgesetzes verabschiedet und der Öffentlichkeit vorgestellt.

Ein zentraler Punkt betrifft die Erhöhung der Medienförderung. Der Sockelbetrag steigt von CHF 20’000 auf CHF 100’000. Zudem werden die Förderung der Lohnkosten und die Unterstützung bei den Verbreitungskosten angehoben. Ursprünglich war geplant, den Anteil der staatlich subventionierten Lohnkosten auf 25% zu senken, um kleinere Redaktionen zu begünstigen. Dieser Plan wurde jedoch verworfen.

Des Weiteren werden nicht nur Journalisten, sondern auch Korrekturleser und Grafiker berücksichtigt. Das grösste Medienunternehmen im Land, das Vaduzer Medienhaus, kann mit einer jährlichen Zusatzförderung von 442’910 Franken rechnen. Das entspricht einer Steigerung um 48% auf insgesamt 1,3 Mio Franken. Auch 1FLTV und die Lie-Zeit dürften von den neuen Regelungen profitieren, sofern sie die verschärften Voraussetzungen erfüllen.

Die Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni ist überzeugt, dass das bestehende System der direkten und indirekten Medienförderung grundsätzlich geeignet ist, um zielgerichtet relevante Medienangebote in Liechtenstein zu unterstützen. Dennoch sollen die Höhe und der Umfang der Medienförderung aufgrund der Veränderungen in der Medienbranche erweitert werden.

Neue Rolle für die Medienkommission

Der Bericht und Antrag sehen ausserdem vor, dass die Medienkommission eine stärkere Rolle bei der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die grundlegende gesellschaftliche Funktion der Medien übernimmt und regelmässig über die Entwicklung der Medienlandschaft sowie der journalistischen Qualität berichtet. Die Medienkommission soll künftig nicht mehr durch den Landtag, sondern durch die Regierung bestellt werden, um ihre politische Unabhängigkeit als Expertenkommission zu stärken. Die Rechtsaufsicht über die Medienkommission soll von der Regierung auf die Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten übertragen werden.

Ob diese Regelung, so denn sie vom Landtag beschlossen wird, tatsächlich das von der Regierung erklärte Ziel, die Medienvielfalt und den Meinungspluralismus zu stärken, erreicht werden kann, darf zumindest bezweifelt werden.

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