Startseite Inland Unternehmensgründungen sollen online möglich werden – für alle Rechtsformen

Unternehmensgründungen sollen online möglich werden – für alle Rechtsformen

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In der Sitzung am 7. September 2023 hat der Landtag über den Bericht und Antrag Nr. 80/2023 zur Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR), des Notariatsgesetzes (NotarG), der Rechtssicherungs-Ordnung und des E-Government-Gesetzes (E-GovG) in erster Lesung diskutiert. Das Ziel dieser Vorlage ist es, die Möglichkeit der vollständigen Online-Gründung von Unternehmen zu schaffen, ohne dass Gründerinnen und Gründer persönlich vor dem Amt für Justiz oder einer anderen Behörde erscheinen müssen.

Die vorgeschlagene Änderung sieht vor, dass nicht nur die Gründung von Unternehmen online erfolgen kann, sondern auch die Errichtung von Zweigniederlassungen. Alle Anmeldungen zur Eintragung ins Handelsregister sowie zur Einreichung der erforderlichen Belege sollen ebenfalls in elektronischer Form möglich sein. Dies würde eine Modernisierung des bisherigen Vorgehens bedeuten, insbesondere für die Gründung von Kapitalgesellschaften, bei denen bisher eine öffentliche Beurkundung erforderlich war. Zukünftig sollen öffentliche Beurkundungen und Beglaubigungen in digitaler Form durchführbar sein.

Während der ersten Lesung wurden einige Fragen und Bedenken hinsichtlich der Zurverfügungstellung von Mustervorlagen sowie der Möglichkeit zur Online-Gründung sämtlicher Rechtsformen diskutiert. Die Regierung führte in ihrer Stellungnahme aus, dass die Richtlinie lediglich die Online-Gründung für GmbHs vorschreibt, während das E-Government-Gesetz über diese Anforderung hinausgeht und elektronische Kommunikation im Geschäftsverkehr zwischen Behörden und Unternehmen allgemein vorsieht. Das Amt für Justiz wird ab dem 1. Januar 2025 gemäss dem E-Government-Gesetz verpflichtet sein, elektronisch zu kommunizieren.

Die Regierung betonte auch, dass bereits heute auf der Webseite des Amtes für Justiz zahlreiche Mustervorlagen verfügbar sind. Obwohl die Vorlage die Verpflichtung zur Erstellung von Mustervorlagen auf GmbHs beschränkt, könnte das Amt für Justiz auch freiwillig Musterdokumente für andere Rechtsformen bereitstellen. Die zukünftige Praxis wird zeigen, ob zusätzliche Musterdokumente für verschiedene Rechtsformen zur Verfügung gestellt werden sollen, und dies wird in enger Zusammenarbeit mit relevanten Verbänden und Abteilungen des Amtes für Justiz erfolgen.

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