Startseite Ausland Manga-Leaker verhaftet – Shueisha-Verlag geht hart gegen Urheberrechtsverletzung vor

Manga-Leaker verhaftet – Shueisha-Verlag geht hart gegen Urheberrechtsverletzung vor

Tokyo
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Manga, das sind jene farbenfrohen japanischen Comics, die nicht nur in ihrer Heimat, sondern auch in Europa eine immer grössere Fangemeinde gewinnen. Seien es Abenteurer auf hoher See, mutige Krieger oder magische Wesen – die Geschichten aus Fernost begeistern ein Publikum jeden Alters. Einer der führenden Verlage in Japan, der diese Werke veröffentlicht, ist Shueisha. Zu seinen bekannten Titeln gehören «One Piece», «Dragon Ball Super» und «Jujutsu Kaisen».

Shueisha-Verlag fürchtet um Umsatz

Bislang machte der Verkauf gedruckter Manga-Ausgaben den Grossteil des Umsatzes aus. Doch mit der zunehmenden Digitalisierung ändert sich das Spiel. Eine Herausforderung für Verlage wie Shueisha ist der illegale Vorab-Leak ihrer Inhalte im Internet, noch bevor sie offiziell erscheinen. Dies beeinträchtigt ihre Umsätze erheblich.

Am 5. Februar 2024 erreichte dieses Problem einen neuen Höhepunkt: Drei Personen wurden in Japan verhaftet, weil sie unbefugt Bilder aus dem Magazin «Weekly Shonen Jump» von Shueisha online gestellt hatten – und das vor der offiziellen Veröffentlichung. Das berichtet die zur FT gehörende Japanische Tageszeitung Nikkei.

Nicht einmal einen Monat später, am 24. Februar, traf es zwei dieser Personen erneut wegen des gleichen Vergehens. Shueisha reagierte schnell, sperrte mit Hilfe der Medien Website nach Website, um die Verbreitung der gestohlenen Inhalte zu stoppen.

In Japan selbst spüren die Leser wenig von diesen Vorfällen. Dort ist es üblich, wöchentlich das «Shonen Jump»-Magazin zu kaufen. In der westlichen Welt jedoch, wo viele sich daran gewöhnt haben, diese Inhalte online zu konsumieren, oft sogar vor der offiziellen Veröffentlichung, erzwingt dies eine Anpassung. Viele müssen sich nun an einen neuen wöchentlichen Veröffentlichungszeitpunkt gewöhnen: Sonntag statt wie bisher Mittwoch oder Donnerstag.

Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

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