Startseite Inland Elektronisches Gesundheitsdossier (eGD): Opt-In oder Opt-Out?

Elektronisches Gesundheitsdossier (eGD): Opt-In oder Opt-Out?

Fernsehdiskussion eGD
Werbung im Landesspiegel

Im Mai 2021 verabschiedete der Landtag ein Gesetz zur Einführung des elektronischen Gesundheitsdossiers (eGD). Eine Initiative mit 1800 Unterschriften forderte eine Änderung vom aktuellen Opt-Out- zum Opt-In-System. Die Bürger werden im Januar darüber abstimmen. Die Regierung organisierte eine Fernsehdiskussion, um eine informierte Entscheidung zu ermöglichen.

Die Ausstrahlung erfolgt am Donnerstag im Landeskanal. Wir haben vorab schon die wichtigsten Punkte aus der Diskussion für Sie zusammengefasst.

Initiativkomitee: Datenschutz und Diskriminierung im Fokus

Gabriele Haas betont, die Initianten seien nicht gegen das eGD an sich, sondern gegen die Verarbeitung ohne Zustimmung. Das Opt-In-System gewährleiste, dass jeder der Speicherung und Verarbeitung zustimmt. Die Daten sein das «Gold des 21. Jahrhunderts». Non-Digitale Menschen ohne eID könnten diskriminiert werden, da sie keinen Zugriff auf ihr Gesundheitsdossier hätten. Anders als in der Schweiz würden in Liechtenstein Daten auch bei Opt-Out nicht gelöscht, was nicht mit den Werten des Landes übereinstimme. Die Anonymisierung sei gefährdet, besonders mit fortschrittlichen Technologien wie KI und Quantencomputern.

Carmen Sprenger-Lampert kritisiert die Verordnungskompetenz der Regierung und die Beteiligung des privat finanzierten Vereins eHealth Liechtenstein. Sie zweifelt an den behaupteten Lösungen des eGD für bestehende Probleme im Gesundheitswesen und bezweifelt die Kompatibilität mit der Schweiz.

Befürworter: Datenschutz und Effizienz im Vordergrund

Gesundheitsminister Manuel Frick erklärt, dass das eGD Schutz und Zugriffskontrolle bietet. Jeder könne selbst entscheiden, wer auf seine Daten zugreifen kann. Das System mache das Gesundheitswesen effizienter und kostengünstiger. Er weist darauf hin, dass ein Opt-In weltweit nicht erfolgreich sei und betont, dass die Datenschutzstelle das Verfahren für in Ordnung erklärt habe.

Eva-Maria Mödlagl vom Amt für Gesundheit erläutert, dass das Gesetz im Mai 2021 einstimmig verabschiedet wurde. Sie beschreibt das eGD als leeren Ordner, der nur im Behandlungsfall gefüllt wird. Jeder könne Widerspruch einlegen, und der leere Ordner bleibe bestehen, aber die Inhalte würden gelöscht. Der Zugriff sei stark eingeschränkt, nur im Notfall könne ohne Zustimmung darauf zugegriffen werden.

Martin Matt vom Amt für Informatik betont die höchsten Sicherheitsstandards des Rechenzentrums und die erfolgreiche Testung durch 70 Hacker.

Unterschiede zwischen Opt-Out und Opt-In

Der Unterschied besteht darin, dass Opt-Out ein Widerspruchsverfahren ist, während Opt-In eine Zustimmung erfordert. In Liechtenstein haben 7 Prozent der Versicherten Widerspruch eingelegt, was laut Gesundheitsminister Frick zeigt, wie einfach das Opt-Out-Verfahren ist.

Diskussion über genetische Daten und Sicherheit

Carmen Sprenger-Lampert betont, dass in Liechtenstein sogar genetische Daten im eGD gespeichert werden, was in Österreich oder der Schweiz nicht der Fall sei. Manuel Frick sieht genetische Daten als weniger praxisrelevant an und betont die Ablehnung der Beschwerde in allen Hauptpunkten.

Martin Matt betont, dass es keine absolute Sicherheit gibt, aber das eGD den heutigen Standards entspricht.

Schlussworte

Initiativkomitee

Die Initiantinnen Carmen Sprenger-Lampert und Gabriele Haas

In jeder Handlung sollte der Staat stets das mildeste Mittel anwenden, doch leider fehlt dies beim Opt-Out-System. Die Regierung traf in dieser entscheidenden Angelegenheit über unsere Köpfe hinweg Entscheidungen. Ein ‹Ja› zur Freiwilligkeit ist ein klares Bekenntnis zu unseren fundamentalen Werten.

Manuel Frick

Befürworter: Eva-Maria Mödlagl, Gesundheitsminister Manuel Frick, Martin Matt

Die Opt-Out-Lösung entspricht dem Datenschutzgesetz. Die Umstellung auf Opt-In würde erhebliche Kosten verursachen und das eGD funktionsuntüchtig machen. Erfahrungen, z.B. in der Schweiz zeigen, dass sich nur wenige Menschen für ein solches System anmelden.

Nachfragen

Nach der Fernsehdiskussion durften die anwesenden Journalisten noch Fragen an die Teilnehmer stellen.

Wer hat die Möglichkeit, einen Notfall-Zugriff zu machen?

Eva-Maria Mödlagl antworte, dass dies nur Ärzte und das Landesspital haben. Jeder derartige Zugriff würde geloggt und man könne auch einen Alarm per SMS oder WhatsApp einstellen, den man bei einem solchen Zugriff bekommen würde.

Kann es keine Übergangsfrist geben, damit die bisher gespeicherten Daten übernommen werden können?

Gesundheitsminister Manuel Frick erklärte, dass der Text der Initiative dies nicht ermöglichen würde. Würde die Initiative angenommen, müssten alle vorhanden Daten gelöscht werden. Martin Matt vom Amt für Informatik ergänzt, dass dies auch technisch sehr schwer sei.

Carmen Sprenger-Lampert führte dazu aus, dass man ihnen mitgeteilt hat, dass es technisch nicht möglich sei. Darum müsse das System auf Null gesetzt werden.

Die ganze Diskusion im Landeskanal

Die Fernsehdiskussion wird täglich vom 14. Dezember bis 22. Dezember und vom 3. Januar bis 9. Januar um 20.00 Uhr auf dem Landeskanal wiederholt.

Mein-Nackenkissen Werbung

Kommentar Abgeben

1