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Weiterentwicklung des Betreuungs- und Pflegegeldes in Liechtenstein

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Das Betreuungs- und Pflegegeld in Liechtenstein hat sich seit der Einführung vor 14 Jahren gut bewährt. Aus Sicht der FBP besteht Anpassungsbedarf. Darum haben die Abgeordneten der FBP in einem Postulat eingebracht, indem die Regierung aufgefordert werden soll, verschiedene Massnahmen zur Optimierung des Betreuungs- und Pflegegeldes zu prüfen und in einem Bericht dem Landtag vorzulegen.

Unter anderem wird vorgeschlagen, Ausnahmeregelungen für Pflegegeldbezieher in Akutspitälern zu prüfen und stationäre Entlastungsangebote für Betreuende einzuführen. Zudem soll die Höhe der Tagessätze angepasst werden, um den Marktentwicklungen bei Pflegelöhnen Rechnung zu tragen. Ein weiterer Vorschlag bezieht sich auf die Prüfung einer Rücknahme der Verordnungsänderung bei den Ergänzungsleistungen vom 1. Januar 2021 oder eine Herabsetzung der Eintrittsschwelle.

Die Begründung für diese Massnahmen liegt in der Evaluation des Betreuungs- und Pflegegeldes im Rahmen der Altersstrategie. Das Modell hat es vielen Menschen ermöglicht, zu Hause betreut zu werden und so die Wahlfreiheit zwischen häuslicher Pflege und stationärer Lösung zu gewährleisten. Strukturelle Verbesserungen im Bereich der Familienhilfen waren ebenfalls entscheidend, um den steigenden Bedarf an häuslicher Pflege zu decken.

Es ist wichtig, dass das Betreuungs- und Pflegegeld nicht nur pflegerische, sondern auch hauswirtschaftliche und Betreuungsleistungen abdeckt. Nur so kann sichergestellt werden, dass Menschen, die auf Betreuungsleistungen angewiesen sind, diese auch finanzieren können. Die vorgeschlagenen Massnahmen zielen darauf ab, das Betreuungs- und Pflegegeld als Erfolgsmodell zu erhalten und auf zukünftige Herausforderungen vorbereitet zu sein.

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