Startseite Inland VU setzt sich für Steuervereinfachung und gegen kalte Progression ein

VU setzt sich für Steuervereinfachung und gegen kalte Progression ein

Überreichung beim Parlamentsdienst (Philipp Pfeifer und Manfred
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Um das Ausfüllen der Steuererklärung zu erleichtern und Familien zu entlasten hat die die Vaterländische Union (VU) heute im Landtag zwei Initiativen eingebracht. Ein Postulat zielt darauf ab, das Ausfüllen der Steuererklärung zu erleichtern, während der andere Vorstoss die Abschaffung der kalten Progression prüfen lassen möchte.

Für Eltern mit Kindern in Ausbildung gestaltet sich das Ausfüllen der Steuererklärung oft als zeitaufwändig, heisst es in der Begründung. Insbesondere Familien müssen zahlreiche Belege für Lebenshaltungskosten, Schulkosten, Lehrmittel, Unterkunft und Fahrkosten beim Hilfsformular A3 einreichen. Die VU-Fraktion ist überzeugt, dass dieser Prozess vereinfacht werden kann, ohne die Effektivität der Entlastung aus den Augen zu verlieren. Die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte zeigen, dass bestimmte Muster die pauschale Berücksichtigung der Kosten je nach Ausbildungsstandort ermöglichen. Die Regierung soll daher prüfen, wie dieser Prozess effizienter gestaltet werden kann, ohne die Staatskasse zu belasten.

Der zweite Vorstoss befasst sich mit der «Kalten Progression». Dieser Begriff beschreibt die Situation, bei der eine steuerpflichtige Person aufgrund eines gestiegenen Nominaleinkommens einen höheren Durchschnittssteuersatz zahlen muss, obwohl das reale Einkommen nicht entsprechend gestiegen ist. Dies führt zu einer Verminderung der Kaufkraft. Die VU möchte wissen, welche Auswirkungen die Abschaffung dieses Phänomens in Liechtenstein hätte. In der Schweiz wurden bereits Massnahmen ergriffen, in Österreich wurde die kalte Progression komplett abgeschafft, und auch in Deutschland gibt es Bemühungen dagegen vorzugehen.

Die VU betont, dass Liechtenstein im letzten Freiheitsindex von Avenir Suisse im Vergleich zu den Schweizer Kantonen an Boden verloren hat. Dies liegt unter anderem daran, dass die Regierung den Landtag erst unterrichten muss, wenn die Inflation über 8 Prozent liegt. Dies steht im Kontrast zu den Zielen vieler Kantone, die teilweise sogar Mechanismen zum automatischen Ausgleich kennen.

Das Ziel sei eine Entlastung der Bürger und eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit des Landes.

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