Startseite InlandLandtag Regierung soll Schwellenwert für AHV-Beitragspflicht prüfen (Mit Kommentar)

Regierung soll Schwellenwert für AHV-Beitragspflicht prüfen (Mit Kommentar)

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Gestern wurde im Landtag eine Motion diskutiert, die darauf abzielt, geringfügige Einkommen von der Beitragspflicht zur AHV sowie weiteren Sozialversicherungen auszunehmen. Ziel ist es, den administrativen Aufwand für Unternehmen, Wirtschaftsunternehmen, Vereine und Institutionen zu reduzieren und das Ehrenamt attraktiver zu gestalten. Dieser Schritt könnte insbesondere bei der Anstellung von Personen mit sehr kleinen Einkommen, wie etwa Reinigungskräften oder Teilzeitgartenhilfen, den Verwaltungsaufwand erheblich senken.

In Liechtenstein unterliegt jegliches Erwerbseinkommen ab dem ersten Franken der AHV-Beitragspflicht, was vor allem für Unternehmen, die Personen mit geringen Einkommen beschäftigen, einen bürokratischen Aufwand darstellt. Befristete Aushilfen und Verwaltungsratsentschädigungen, insbesondere für Vereine und Institutionen, erfordern einen administrativen Aufwand, der oft nur von geschultem Personal bewältigt werden kann.

Die vorgeschlagene Motion sieht die Einführung eines Schwellenwerts von 3‘000 Franken pro Jahr vor, unter dem keine AHV-Beiträge entrichtet werden müssten. Dies würde bedeuten, dass Einkommen unterhalb dieser Schwelle von der Beitragspflicht befreit wären. Ein ähnliches Modell wurde bereits in der Schweiz erfolgreich mit einem Schwellenwert von 2‘300 Franken implementiert.

Regierungsrat Manuel Frick erläuterte dazu, dass es wichtig sei, eine pragmatische Lösung zu finden, um den administrativen Aufwand bei geringfügigen Beschäftigungen zu reduzieren. Dies sollte sowohl im Rahmen der AHV als auch bei anderen Sozialversicherungen, der Quellensteuer und den polizeilichen Anforderungen für Grenzgänger umgesetzt werden.

Die Motion wurde einstimmig mit 24 Ja-Stimmen angenommen. Sie soll nun von der Regierung weiter ausgearbeitet werden, um eine mögliche Vereinfachung der Sozialversicherungspflicht zu prüfen und deren potenzielle Auswirkungen auf die Jahresausgaben zu evaluieren.

Kommentar von Chefredakteur Gregor Meier: Erleichterungen für die AHV und Behörden

Die vorgeschlagene Änderung, geringfügige Einkommen von der Beitragspflicht zur AHV auszunehmen, wird zweifelsohne nicht nur Unternehmen und Vereinen eine spürbare Erleichterung bringen. Auch für die AHV und andere Behörden bedeuten derartige Massnahmen eine massive Entlastung, da sie sich nicht mehr mit der Verwaltung von minimalen Beträgen herumschlagen müssen.

Kürzlich hatte ich persönlich ein Verfahren mit der AHV durchlaufen, bei dem die geforderten Beiträge nicht einmal die Portokosten der ersten Instanz decken würden, geschweige denn die gesamten Verfahrenskosten bis hin zum Fürstlichen Obersten Gerichtshof (OGH.2023.20). Letztendlich bestätigte dieser die Entscheidung des Obergerichts, dass die anfänglich von der AHV festgelegten Beiträge zu hoch waren. Solche unnötigen Verfahren könnten vermieden werden, wenn die vorgeschlagene Motion Gesetzeskraft erlangt.

Abgeordnete wie Walter Frick haben in der Diskussion gesagt: «Für so wenig geht niemand arbeiten.» Genau darum geht es. In Liechtenstein gibt es glücklicherweise Menschen, die sich für ein Taschengeld in Vereinen, politischen Kommissionen und anderen Bereichen engagieren, nicht wegen des Geldes, sondern aus anderen Motiven. Die wenigen Franken, die sie erhalten, sollen lediglich ihre Unkosten decken. Diese ohnehin geringe Summe sollte nicht noch durch AHV-Beiträge geschmälert werden. Die geplante Änderung zielt darauf ab, solche ehrenamtlichen Engagements zu unterstützen und den bürokratischen Aufwand zu minimieren, was letztlich im Interesse aller Beteiligten liegt.

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