In der Juni-Sitzung des Landtags beantwortete die Regierung mehrere kleine Anfragen von Abgeordneten. Besonders aufschlussreich waren fünf Anfragen zu verschiedenen gesellschaftspolitischen und technischen Themen. Die Bandbreite reichte von digitalen Identitäten über den öffentlichen Verkehr bis hin zu Geschlechteridentität und Datenschutz.
EU-Wallet: Daten bleiben im Land
Achim Vogt (DpL) hatte sich nach den Datenschutzrisiken der eID.li und der geplanten EU-Wallet erkundigt. Regierungschefin Brigitte Haas versicherte, dass umfassende Schutzmassnahmen getroffen wurden. «In der eID.li-App sind mit Ausnahme der digitalen Nachweise keine Personendaten gespeichert», schreibt Haas in der Anfragebeantwortung. Sämtliche Daten befänden sich auf IT-Systemen der Landesverwaltung oder im Europäischen Wirtschaftsraum. Die eID.li diene lediglich als Login-Methodik und sei nicht dauerhaft mit Diensten verknüpft.
Interessant ist die Klarstellung, dass die geplante EU-Wallet und die liechtensteinische eID.li zwei unabhängige Dienste seien, auch wenn eine Integration in dieselbe App geplant ist. Bei der EU-Wallet handelt es sich um eine «Self-Sovereign Identity», bei der Nutzer selbst die Kontrolle über ihre Daten haben.
Gratis-ÖV: Regierung sieht Hindernisse
Die Frage nach einem kostenlosen öffentlichen Verkehr beschäftigte Dagmar Bühler-Nigsch (VU). Regierungsrat Daniel Oehry verwies auf eine bereits 2022 erstellte Studie, die erhebliche Probleme aufzeigt. Ein Gratis-ÖV würde der LIEmobil Einnahmen von rund 5,5 Millionen Franken kosten, die anderweitig ausgeglichen werden müssten.
Problematisch seien auch die grenzüberschreitenden Verbindungen, da kostenlose Fahrten eine Konkurrenzierung des ausländischen ÖV-Angebots bedeuten würden. Oehry betonte zudem, dass ein Gratis-ÖV zu einer unerwünschten Verlagerung vom Fuss- und Radverkehr auf den ÖV führen könnte. Eine fundierte Antwort zur Machbarkeit einer Testphase sei «innerhalb so kurzer Zeit» nicht möglich.
Datenschutz: Grundbuch ist öffentlich
Ein Datenschutzfall war Grundlage einer kleinen Anfrage von Johannes Kaiser (FBP): Ein neuer Grundstückseigentümer erhielt bereits acht Tage nach der Eintragung ein kommerzielles Tauschangebot einer Immobilienfirma. Regierungsrat Emanuel Schädler erklärte, dass dies kein Datenschutzverstoss sei, da das Grundbuch gemäss Gesetz öffentlich ist.
«Jede Person ist berechtigt, Auskünfte aus dem Grundbuch zu erhalten», so Schädler. Das Amt für Justiz begrenze jedoch die Einsichtnahme auf maximal zehn Grundstücke pro Tag. Bei GPS-Tracking in Dienstfahrzeugen zeigte sich die Regierung differenziert: Während reine Überwachung abzulehnen sei, gebe es durchaus verhältnismässige Anwendungen. Das Amt für Tiefbau und Geoinformation habe auf Anregung der Datenschutzstelle die Tracker in Dienstfahrzeugen deaktiviert.
Medikamente: Teilmengenabgabe bleibt Ausnahme
Manuela Haldner-Schierscher (FL) fragte nach der Möglichkeit, Teilmengenabgaben von Medikamenten auch für Ärzte dauerhaft zu erlauben. Gesundheitsminister Emanuel Schädler lehnte dies ab: «Eine gesetzliche Anpassung ist nicht geplant.» Die 2023 eingeführte Sonderregelung gelte nur für schwerwiegende Lieferengpässe und solle wieder aufgehoben werden, sobald sich die Versorgungssituation stabilisiert habe.
Den möglichen Vorteilen wie Kostenreduktion stünden erhebliche Risiken gegenüber, betonte der Regierungsrat. Die Rückverfolgbarkeit müsse sichergestellt sein, alle Informationen der Originalpackung mitgegeben werden und die Haftung der Hersteller erlösche bei Teilmengenabgaben ganz oder teilweise.
Geschlechteridentität: Regierung setzt auf Dialog
Die vielleicht kontroverseste Anfrage kam von Martin Seger (DpL) zum «dritten Geschlecht». Regierungsrat Emanuel Schädler verwies auf ein binäres Geschlechtermodell in der Verfassung mit den Ausprägungen «Frau» und «Mann». Einen offiziellen Registereintrag «Divers» gebe es aktuell nicht.
Dennoch zeigte sich die Regierung offen für gesellschaftlichen Dialog. «Gesellschaftlicher Zusammenhalt gelingt nur, wenn die Würde und Identität jedes Menschen geachtet wird», hiess es in der Antwort. Beim Zugang zu geschlechtsspezifischen Räumen seien «Dialog, gegenseitige Rücksichtnahme und pragmatische Lösungen» gefragt. Trans-Frauen seien «ebenfalls Frauen und sollten vor Diskriminierung geschützt werden», allerdings gebe es noch nicht in allen Bereichen entsprechende rechtliche Grundlagen.
Die Regierung betonte ihr Bekenntnis zu internationalen Übereinkommen wie der Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt.