Ein 26-jähriger Mann musste sich vor dem Fürstlichen Landgericht wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt verantworten. Ihm wurde zur Last gelegt, am 12. Februar 2023 vier Beamte der Landespolizei daran gehindert zu haben, ihre Amtshandlung zur Verbringung in das Polizeigebäude durchzuführen.
Der Angeklagte äusserte sich knapp zu den Vorwürfen: «Es tut mir leid, und ich war alkoholisiert. Ich bekenne mich schuldig.«
Während der Verhandlung wurden Videos des Vorfalls im Pikethof abgespielt, auf denen zu sehen war, wie ein Beamter den Angeklagten am Ellbogen festhielt, dieser gegen die Tür trat, zu Boden gebracht und festgehalten wurde. Anschliessend wurde er in die Ausnüchterungszelle gebracht, wo ein Alkoholtest einen Wert von 1,3 Promille ergab. Der Angeklagte äusserte sein Bedauern über den Vorfall.
In ihrem Plädoyer betonte die Staatsanwältin, dass ein Schuldspruch erfolgen müsse. Ob es sich um einen Versuch oder eines vollendeten Widerstands gegen die Staatsgewalt handelt, müsse das Gericht entscheiden. Für die Staatsanwaltschaft sieht es so aus, als ob die Amtshandlung für einige Minuten tatsächlich unterbrochen war, weshalb sie von einer Vollendung ausgeht.
Das Urteil
Der Angeklagte wurde für schuldig befunden und zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt, welche zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Der Landrichter führte in der Urteilsbegründung aus, dass der Angeklagte versucht habe, sich loszureissen, um sich gegen die Verbringung zu wehren. Somit war klar, dass er die Amtshandlung zu unterbinden beabsichtigte. Die Unterbrechung war jedoch so kurz, dass der Richter dies als Versuch wertete. Das Geständnis wurde als mildernd gewertet, ebenso, dass es beim Versuch blieb. Erschwerungsgründe konnte das Gericht hingegen keine feststellen.
Der Richter betonte, dass es nicht hingenommen werden könne, dass die Polizei in ihrer Arbeit behindert werde, da sie Respektspersonen seien und ihre Anweisungen zu befolgen seien.
Da der Angeklagte nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten war, ist kein Rechtsmittelverzicht möglich. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.