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Stellungnahme der Freien Liste zum Religionsgemeinschaftengesetz

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Die Freie Liste begrüsst den Vernehmlassungsbericht bezüglich der Neuregelung des Verhältnisses von Staat und katholischer Kirche in Liechtenstein. Sie betont die langjährige Forderung nach einer institutionellen Trennung und umfassenden Gleichberechtigung aller Religionsgemeinschaften. Die Freie Liste lehnt die Sonderstellung der römisch-katholischen Kirche in der Verfassung ab und fordert eine moderne, säkulare Ausrichtung des Religionsrechts.

Zum geplanten Religionsgemeinschaftengesetz (RelGG) äussert sich die Freie Liste kritisch. Sie begrüsst grundsätzlich die Schaffung eines allgemeinen Religionsgesetzes, bemängelt jedoch die Komplexität der vorgeschlagenen dreistufigen Struktur. Die Bezeichnung «staatlich anerkannte Religion» führt zu Missverständnissen und sollte überarbeitet werden. Die Freie Liste spricht sich für eine zweistufige Struktur ohne «Landeskirche» aus.

In Bezug auf muslimische Vereine und Moscheegemeinden fordert die Freie Liste eine ausführlichere Beschreibung und eine erneute Prüfung der staatlichen Anerkennung von nicht-christlichen Glaubensgemeinschaften zur Gleichstellung und Wertschätzung.

Die Finanzierung von Religionsgemeinschaften wird als problematisch angesehen, insbesondere die historisch bedingte finanzielle Verpflichtung der politischen Gemeinden gegenüber der katholischen Kirche. Die Freie Liste schlägt eine Mandatssteuer vor, bei der Steuerzahler:innen selbst entscheiden können, welche Institution sie unterstützen möchten.

In Bezug auf den Religionsunterricht an staatlichen Schulen betont die Freie Liste die Bedeutung der holistischen Wissensvermittlung zu Religion und Kultur als Teil der öffentlichen Bildung. Glaubensvermittlung sollte jedoch ausserschulisch stattfinden.

Schliesslich betont die Freie Liste die Notwendigkeit von Schutzmassnahmen gegen spirituellen und sexuellen Missbrauch in Religionsgemeinschaften und empfiehlt eine umfassende Schutzstrategie mit verschiedenen Qualitätsbereichen. Sie schlägt vor, diese Schutzmassnahmen durch externe Fachstellen zu begleiten und finanziell über die Religionsfinanzierung zu unterstützen.

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