Startseite InlandGericht ´bergraar Landwirt wegen Verstoss gegen das Tierschutzgesetz verurteilt

´bergraar Landwirt wegen Verstoss gegen das Tierschutzgesetz verurteilt

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Wegen des Todes eines Rehkitzes bei Mäharbeiten musste sich heute ein Landwirt aus Triesenberg wegen eines Verstosses gegen das Tierschutzgesetz vor dem Fürstlichen Landgericht verantworten. Am 11. Juni 2022 kam es zu dem Vorfall, bei dem ein Traktor, gefahren von dem Sohn des Angeklagten, ein Rehkitz überfuhr und tötete.

Der Vorwurf gegen den Landwirt lautet, dass er seinen Sohn beauftragt hatte, eine Wiese in Balzers zu mähen, ohne den zuständigen Wildhüter zu informieren. Die Parzelle war in einer Rehkitz-Schuzzone, weshalb vor jedem Schnitt der Wildhüter zu verständigen gewesen wäre. Der Landwirt hatte dies verabsäumt. Er war der Ansicht, dass in dem niedrigen Gras, das erst drei Wochen zuvor gemäht worden war, keine Rehkitze gesetzt werden würden. In der unmittelbaren Umgebung gab es noch Wiesen mit höherem Gras.

In der Verhandlung wurde zwischen dem Angeklagten und dem Wildhüter heftig darüber diskutiert, ob diese Wiese 20 oder 50 Meter entfernt sei. Aus Sicht des Gerichts wäre der Landwirt aber auch dann verpflichtet gewesen, sich zu vergewissern, dass kein Rehkitz in der zu mähenden Fläche ist. Der Angeklagte bewirtschaftet diese Fläche schon seit 25 Jahren, da hätte er wissen müssen, dass dort öfter Rehkitze gesetzt werden, sagte der Richter.

«Man kann nie ausschliessen, dass in einer Wiese ein Rehkitz liegt.»

Der Wildhüter als Zeuge

In seinem Schlusswort betonte der Angeklagte, dass es ihm leidtut und er das Kitz nicht absichtlich getötet hat.

Der Landrichter verurteilte den Angeklagten letztendlich zu einer Geldstrafe von 1.500 Franken. Das Tatsachengeständnis des Angeklagten wurde als mildernder Umstand gewertet. Zudem sei ihm zugute zu halten, dass es «schon blöd gelaufen sei» und das Kitz dort vom Wildschutz platziert wurde, obwohl es bessere Flächen dafür gab.

Erschwerend kam allerdings hinzu, dass der Angeklagte bereits mehrfach wegen Vergehen gegen das Tierschutzgesetz vorbestraft war. Die letzte einschlägige Verurteilung liegt jedoch schon länger zurück, sodass der Landrichter auch positiv bewertete, dass es «seitdem gut funktioniert hat». Insgesamt sah er die Strafe von 150 Tagessätzen als angemessen an.

Der Angeklagte gab an, dass er sich mit einem Anwalt beraten wolle. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die Unschuldsvermutung gilt weiterhin.

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