Startseite AuslandSchweiz Neuregelung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

Neuregelung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

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Der Bundesrat hat am 22. Februar 2023 die Vernehmlassung zur Verordnung über die Finanzierung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (FV-ÜPF) eröffnet. Die Vorlage sieht die Einführung von Pauschalen vor. Mit der FV-ÜPF will der Bundesrat das heutige Finanzierungs- und Rechnungsstellungssystem vereinfachen und den Kostendeckungsgrad beim Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) anheben. Die Kantone sollen gegenüber heute doppelt so viel zur Deckung der Kosten beitragen. Zudem sollen die mitwirkungspflichtigen Anbieterinnen (MWP) künftig mit einer jährlichen Pauschale entschädigt werden.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. Mai 2023. Der Bundesrat will damit das heutige System vereinfachen und die Kostenbeteiligung der Kantone erhöhen. Mit der Einführung von Jahrespauschalen sollen die Kosten des Dienst ÜPF gesamthaft 75 Prozent von den Kantonen, 25 Prozent vom Bund getragen werden. Auch die mitwirkungspflichtigen Anbieterinnen sollen künftig mit einer jährlichen Pauschale entschädigt werden.

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