Startseite AuslandSchweiz Entschädigung für freipraktizierende Ärzteschaft in Ostschweiz steigt

Entschädigung für freipraktizierende Ärzteschaft in Ostschweiz steigt

Kinderärztin
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Die freipraktizierenden Ärztinnen und Ärzte in den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, Thurgau und St. Gallen sind seit dem 1. Januar 2019 uneinig mit den Krankenversicherern über die Höhe der Entschädigung für ärztliche Leistungen. Bisher erhielten sie eine Entschädigung von 83 Rappen je Taxpunkt, doch nun haben die Kantonsregierungen beschlossen, diesen Wert auf 86 Rappen zu erhöhen.

Die Leistungen der freipraktizierenden Ärztinnen und Ärzte werden über die Tarifstruktur TARMED vergütet. Diese beinhaltet rund 4’600 Tarifpositionen für ärztliche Leistungen und ordnet jeder Leistung eine bestimmte Anzahl von Taxpunkten zu. Um die Vergütungshöhe festzulegen, wird die Anzahl der Taxpunkte mit dem jeweils gültigen Taxpunktwert multipliziert. Die Ostschweizer Ärztinnen und Ärzte konnten sich mit den Versicherern nicht auf einen Taxpunktwert ab dem 1. Januar 2019 einigen.

Nach einem längeren Verfahren, das mehrere Jahre aufgrund des ausführlichen Schriftverkehrs zwischen den Parteien dauerte, haben die Kantonsregierungen beschlossen, den Taxpunktwert von 83 auf 86 Rappen zu erhöhen. Dabei stützten sie sich nicht auf die von den Ärztinnen und Ärzten erhobenen Daten. Das Bundesverwaltungsgericht kam in einem ähnlichen Verfahren zu dem Schluss, dass diese Daten für eine Festsetzung nicht geeignet sind. Die Kantonsregierungen haben daher auf Empfehlung der Preisüberwachung eine alternative Tarifherleitung vorgenommen.

Der neue Taxpunktwert wird ab 2021 gültig sein. Die Erhöhung des Taxpunktwertes ist aus Sicht der Kantonsregierungen aufgrund der vorliegenden Datenlage angebracht. Die Ostschweizer Ärztinnen und Ärzte verrechnen ihre Leistungen mit einem der niedrigsten Taxpunktwerte in der Schweiz und erzielen dadurch das niedrigste Arzteinkommen im Land. Zudem ist der Taxpunktwert seit 2014 unverändert. Aufgrund der langen Dauer des Verfahrens haben die Kantonsregierungen beschlossen, dass die Ärztinnen und Ärzte für die Jahre 2019 und 2020 keine Nachforderungen stellen können. Der höhere Taxpunktwert gilt erst ab 2021.

Die Erhöhung des Taxpunktwertes wird sich auf die Kosten der Krankenversicherer und somit auf die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung auswirken. Je nach Kanton wird mit einer Prämienerhöhung zwischen 0,59 und 0.75 Prozent gerechnet. Die Erhöhung des Taxpunktwertes stärkt jedoch unter anderem die Hausarztmedizin, die im Gesamtsystem kostendämpfend wirkt.

Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. Falls die Parteien damit nicht einverstanden sind, können sie Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

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