Seit der Einführung der Altersgrenze seien die Stipendienanträge um fast 50 Prozent zurückgegangen. Dies sei zwar nicht der alleinige Grund, aber ein bedeutender Faktor für den Rückgang. „Weiterbildungen bauen Barrieren ab“, betonte Kaufmann. Besonders Menschen, die bereits im Berufsleben stehen, sowie Frauen, die eine Familienphase eingelegt haben und nun einen Wiedereinstieg planen, seien von dieser Regelung benachteiligt.
Das Bildungssystem in Liechtenstein sei sehr offen und biete ideale Voraussetzungen für berufliches Weiterkommen, erklärte Kaufmann weiter. Für die meisten Weiterbildungen gebe es keine Altersgrenzen, daher sei es für die FL nicht nachvollziehbar, warum das Stipendiengesetz eine solche Hürde aufstelle. Stipendien sollten denjenigen zukommen, die sie tatsächlich brauchen – das sei im Gesetz klar geregelt. Das Alter sollte dabei keine Rolle spielen, forderte Kaufmann. „Lebenslange Bildung hilft, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken“, sagte er. Die Industrie habe dies bereits erkannt und sei in dieser Hinsicht schon weiter.
Die Regierung habe zwar eine Anpassung des Stipendiengesetzes angekündigt, jedoch sei bei der Vernehmlassung im Jahr 2020 nur über Fahrkosten und eine Flexibilisierung der Rückzahlungsmodalitäten diskutiert worden. Zudem seien die Anforderungen für den Nachweis des Wohnsitzes in Liechtenstein verschärft worden. Von einer Anpassung der Altersgrenze sei jedoch keine Rede gewesen.
Die Industrie sie hier schon weiter als der Staat. Viele Unternehmen hätten bereits erkannt, wie wichtig lebenslanges Lernen sei. Die von der Regierung geplanten Anpassung, seinen nicht ausreichend. Bei der Vernehmlassung 2020 sei nur über Fahrkosten und Rückzahlungsmodalitäten gesprochen, nicht über die Altersgrenze.
Der Landtag wird voraussichtlich im Dezember darüber beraten. Eine denkbare Lösung wäre für Kaufmann, die Altersgrenze zumindest zu erhöhen. Er verweist dabei auf die Schweiz, wo in vielen Kantonen die Altersgrenze für Stipendien bei 45 Jahren liegt.