Vor dem Fürstlichen Landgericht musste sich ein 58 jähriger Italiener wegen Versuchter Nötigung verantworten . Der Angeklagte soll am 3. August 2023 in einem Telefonanruf einem Unternehmer aus Trieseberg gedroht haben, ihn «Flach zu machen» und die sizilianische Mafia zu schicken.
Hintergrund der Geschichte
Ein Bekannter des Angeklagten arbeitete für den Unternehmer und wurde fristlos gekündigt. Aus seiner Sicht schuldete ihm die Firma noch 500 Franken aus Taggeldleistungen. Der Angeklagte rief daher für seinen Bekannten mehrfach in Büro an, um die Zahlung zu fordern.
Anklagevorwurf
Beim letzten Telefonat soll er einem Mitarbeiter auf italienisch gesagt haben, dass er den Schef «Flach mache», wenn das Geld, dass dem Bekannten angeblich zustehen würde, nicht bezahlt würde. Er drohte auch damit, dass er die sizilianische Mafia schicken würde. «Die Mafia würde sich darum kümmern, dann sei er tot. In der Folge kündigte er an, dass er mit seinem Bekannten gemeinsam nach Triesenberg kommen werde. Daraufhin wurde die Landespolizei verständigt, die zur Örtlichkeit anrückte. Vor Ort soll es dann weitere Streitigkeiten gegeben haben, selbst als die Polizisten vor Ort waren.
Der Angeklagte beteuerte seine Unschuld und behauptete, es handele sich lediglich um Streitigkeiten bezüglich Taggeld, wobei er betrunken gewesen sei. Er wüsse nicht mehr genau, was er gesagt habe.
Die Nötigung stritt er ab. Dazu sagte er, dass er niemanden aus Sizilien kenne, er komme aus Mittelitalien, nicht aus Sizilien. Das Geld würde seinem Bekannten zustehen. Dieser sei zwei Tage vor einer Operation fristlos entlassen worden. Das sei nicht rechtens und sie würden ausserdem jetzt die Geschichte im «BLICK» publizieren.
Ein der angerufen Mitarbeiter sagte als Zeuge aus und berichtete von den Drohungen. Da er den Angeklagte selbst nicht kannte, wusste er nicht ob er diese Drohung tatsächlich in die Tat umsetzten würde.
Auch der bedrohte Unternehmer selbst sagte, dass er das Telefonat selbst nicht mitbekommen hatte. Er könne nicht so gut italienisch. Als der Mitarbeiter ihm den Inhalt erzählte, hatte er ein komisches Gefühl hatte und daraufhin auch schlaflose Nächte.
Schlussplädoyers
Die Staatsanwältin forderte eine tat- und schuldangemessene Bestrafung, da der Sachverhalt ihrer Meinung nach erwiesen sei und die Zeugen glaubwürdig seien.
In seinem Schlusswort betonte der Angeklagte, dass er unschuldig sei und die Anschuldigungen übertrieben seien. Er wäre zurechnungsunfähig gewesen, da er betrunken war. Dann beschwerte er sich heftig, dass die Staatsanwältin nicht rechnen könne und ihm nicht zuhören würde.
Das Urteil
Der Angeklagte wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 15 Franken verurteilt, insgesamt also 1’800 Franken verurteilt. Wenn er sich während der zweijährigen Probezeit nichts mehr zu schulden kommen lässt, muss er die Geldstrafe nicht bezahlen.
Der Richter begründete das Urteil damit, dass die Drohungen nachweislich ausgesprochen wurden und selbst der Bekannte des Angeklagte dies bei der Polizei bestätigt hatte. Die Behauptung, angetrunken zu sein, sei eine reine Schutzbehauptung. Der von der Landespolizei am Tattag durchgeführte Atemalkoholtest ergab 0.0 Promille.
Da die 500 Franken nicht gezahlt wurden, ist es beim Versuch geblieben, was strafmildernd berücksichtigt wurde. .
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.