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Aussenpolitischer Spaziergang «Klimaschutz als Menschenrecht»

Aussenpolitischer Spaziergang "Klimaschutz als Menschenrecht" in Malbun

Im Rahmen der Veranstaltung zum Vorsitz des Europarats fand heute der erste von zwei Aussenpolitischen Spaziergängen statt. 40 Interessierte folgten der Einladung des Aussenministeriums zu einer Wanderung nach Malbun. Darunter auch Domenik Wanger, Liechtensteins Botschafter in Strassburg.

Helen Keller, Professorin für Völkerrecht an der Universität Zürich, ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und Sonia I. Seneviratne, Professorin für Land-Klima Dynamik an der ETH Zürich widmeten sich ausführlich der Frage, ob Klimaschutz ein Menschenrecht ist und wenn ja, wie dieses durchgesetzt werden kann.

Folgen des Klimawandels

Prof. Dr. Sonia I. Seneviratne, Professorin für
Prof. Dr. Sonia I. Seneviratne | Foto: Gregor Meier

Die drängende Notwendigkeit, konkrete Massnahmen gegen den Klimawandel zu ergreifen, standen im Fokus der Ausführungen von Sonia I. Seneviratne. Das Pariser Abkommen hat das ehrgeizige Ziel von 1.5 Grad Erwärmung festgeschrieben, doch viele Staaten tun zu wenig, um diese Zielvorgabe zu erreichen.

Die zunehmende Hitzewelle während der Sommermonate haben nicht nur gesundheitliche Folgen für die Bevölkerung, sondern beeinträchtigen auch verschiedene Sektoren, wie die Landwirtschaft. Trockenheit und Hitze machen es vielen Landwirten schwer, wirtschaftlich zu produzieren, was erhebliche finanzielle Auswirkungen mit sich bringt.

Erschrecken ist für Seneviratne die Tatsache, dass die aktuelle Temperaturentwicklung in den letzten 100’000 Jahren beispiellos ist. Während sich die Zivilisation in den letzten 10’000 Jahren entwickelte, war es tendenziell kühler. Kritikern, die auf wärmere Perioden im Mittelalter verweisen, entgegnet sie, dass diese Phänomene regional und zeitlich begrenzt waren. Globale Trends zeigen jedoch einen klaren Anstieg der Temperaturen.

Aktuell steuern wir auf eine Erwärmung von 3 Grad zu, was besonders sensible Ökosysteme wie Korallenriffe gefährdet. Die Hauptursache dieser Erwärmung liegt zu 90% in der Verbrennung fossiler Energieträger. Die Lösung scheint also relativ einfach: «Wenn wir den Ausstoß von fossilen Brennstoffen stoppen, könnte das 1,5-Grad-Ziel fast erreicht werden».

Rechtsdurchsetzung

Prof. Dr. iur. Helen Keller, Professorin für Völkerrecht
an der Universität Zürich, ehemalige Richterin
am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Prof. Dr. iur. Helen Keller | Foto: Gregor Meier

Immer mehr Bürger versuchen über den Weg der Gerichte die Staaten zu zwingen, im Kampf gegen den Klimawandel aktiv zu werden. Helen Keller berichtet über die einige laufenden Verfahren. So beispielsweise über die Klage der Klimaseniorinnen. Diese Verfahren sind aktuell vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht anhängig. Die Anhörung hat bereits im September stattgefunden. Mit einem Urteil wird im April oder Mai gerechnet.

Welche Rechtsgrundlagen gibt es für Klimaklagen?

Für eine Klage brauchte es eine Rechtsgrundlage und eine Anspruchsberechtigung. Vom Klimawandel sind wir alle betroffen, daher muss die Frage geklärt werden, wer berechtigt ist zu klagen. In den aktuellen Verfahren sind es hauptsächlich vulnerable Gruppen, die Vorbringen vom Klimawandel stärker betroffen sind. So seien laut einer Studie Frauen im Alter von über 70 überproportional betroffen, wenn es heisser wird. Sie erzählt auch von einem Fall eines 40 jährigen Österreichers, der an einer speziellen Form von Multiple Sklerose leide und in den Hitzesommern im Rollstuhl sitzen müsse.

Grundlage für die meisten Verfahren sei Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens), das sei ein Auffanggrundrecht, so Keller.

Lange Verfahrensdauer

Der EGMR kann erst angerufen werden, wenn alle innerstaatlichen Rechtszüge ausgeschöpft sind. «Das kann lange dauern und viel Geld kosten», so Helene Keller. Die Klage der Klimasenioren sei bereits von 10 Jahren in erster Instanz eingebracht worden und liegt nun in Strassburg.

«Man muss einen langen Schnuf haben«

Prof. Helen Keller

In einem Fall in Portugal (Duarte Agostinho und andere gegen Portugal und andere Staaten), gelang es sechs Jugendlichen über Stiftungen und Spenden die Prozesskosten aufzubringen. Auch dieser Fall ist aktuell am EGMR anhängig.

Hinweis

Der zweite aussenpolitische Spaziergang wird am 23, März stattfinden und die Frage «Radikalisierung als Massenphänomen» behandeln.

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