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Regierung genehmigt Änderungen zur gezielten Vorratsdatenspeicherung

Regierungsgebäude Vaduz
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Die Regierung hat gestern einen Bericht und Antrag zur Änderung des Gesetzes über die elektronische Kommunikation und der Strafprozessordnung genehmigt. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, die derzeitige allgemeine und unterschiedslose Datenspeicherung durch ein gezieltes Datenspeicherungssystem auf der Grundlage gerichtlicher Anordnungen zu ersetzen.

Diese Entscheidung erfolgt als Reaktion auf ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das die allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung als Verstoss gegen EU-Recht erklärt hat. Die liechtensteinische Regierung möchte somit sicherstellen, dass die nationale Gesetzgebung im Einklang mit den europäischen Vorgaben steht.

Mit der vorgeschlagenen Änderungen soll die gezielte Vorratsdatenspeicherung nur noch aufgrund gerichtlicher Anordnungen erfolgen darf. Dadurch soll sichergestellt werden, dass nur bei konkreten Verdachtsmomenten auf schwere Straftaten auf die Daten zugegriffen werden kann. Die bisherige Praxis der allgemeinen und unterschiedslosen Datenspeicherung wird somit abgelöst.

Die Umsetzung der gezielten Vorratsdatenspeicherung erfordert Anpassungen des Gesetzes über elektronische Kommunikation und der Strafprozessordnung. Die liechtensteinische Regierung wird in den kommenden Wochen daran arbeiten, die notwendigen Änderungen umzusetzen und die rechtlichen Grundlagen für das neue System zu schaffen.

Eiskönigin

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