Im Sommer haben unsere Nachbarn mit Ihren stromproduzierenden Anlagen Überkapazitäten. Warum? Weil diese Anlagen für die benötigten Kapazitäten im Winter ausgelegt werden und wurden. Dies sind vor allem Photovoltaik-, Wind- und Wasserkraftwerke. Das Stromangebot im Sommer übersteigt deshalb die Nachfrage bei weitem. Dies führt zu sehr tiefen Strompreisen am europäischen Spotmarkt. An sonnigen, windreichen Sommertagen führt dies teilweise zu negativen Preisen bzw. Windkraftwerke müssen, trotz Wind, stillstehen. Mit den vom Staat erzwungenen Photovoltaikanlagen vergrössern wir dieses Überangebot zusätzlich. Desshalb ist der staatlich verordnete Zwang zu Photovoltaik nichts anderes als Zwang zur Umweltvermutzung, solange wir die Anlagen nicht für Winterstrom optimieren.
Wir kaufen für 300 Mio CHF Elektroschrott, montieren diesen (meistens leider waagrecht) für die nächsten 30 Jahre auf unsere Dächer und produzieren dabei ein wenig Sommerstrom, den niemand benötigt. Nur nach einer Anpassung der Verordnungen und Gesetze, die sowohl thermische als auch photovoltaische Module zulassen und vor allem auf den Winter ausgerichtete Anlagen ermöglichen, könnte ein Zwang evtl. Sinn ergeben. Zusätzlich sollte die Mindestvergütung von 6Rp/kwh geändert werden. 12Rp/kwh im Winter- und im Sommerhalbjahr 0Rp/kwh wären sinnvoll.
Sowieso frage ich mich, warum Regierung / Landtag nicht einfach so gehandelt haben wie meistens? Genau bei diesem Gesetz wurde nicht von der CH kopiert. Dort (in CH) heisst es nämlich: „Beim Bau neuer Gebäude ist auf den Dächern oder an den Fassaden eine Solaranlage, beispielsweise eine Photovoltaik- oder eine Solarthermieanlage, zu erstellen“. Gesetzestext in FL: „Auf geeigneten Dächern ist flächendeckend eine stromproduzierende Photovoltaikanlage zu installieren“. Da bleibt mir nur ein NEIN zu diesem unintelligenten Gesetzestext, oder den Bau eines Erdhauses in Betracht zu ziehen.
Nur ein NEIN am 21.1.24 kann die Regierung zwingen, ihre Gesetze/Verordnungen anzupassen.
Gerhard Matt