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Landtag beschliesst Erhöhung der Parteienfinanzierung

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In einer intensiven Debatte im Landtag wurde heute über die Anpassung der Parteienfinanzierung diskutiert, insbesondere im Kontext von Parteiaustritten und Abspaltungen. Die zentrale Frage war, wie mit dem jährlichen Pauschalbetrag von 80’000 Franken umgegangen werden soll, wenn sich eine politische Partei nach den Landtagswahlen spaltet.

Die Abgeordneten diskutierten zwei Vorschläge: Der erste Vorschlag sah vor, dass bei einer Abspaltung der erhaltene Betrag proportional zu den Landtagsmandaten aufgeteilt wird. Dies sollte verhindern, dass die abgespaltene Partei den vollen Betrag erhält, während der Ursprungspartei finanzielle Lasten auferlegt werden. Dem gegenüber stand der Vorschlag, der darauf abzielte, dass die beiden Parteien den vollen Betrag von 80’000 Franken erhält.

Manuela Haldner-Schierscher von der Freien Liste äusserte Bedenken gegen den Vorschlag des Splittings. Sie betonte, dass der Sockelbetrag von 80′.’000 Franken grundsätzlich dazu diene, dass Parteien ihre Arbeit leisten können. Eine Partei bestehe jedoch nicht nur aus den im Landtag vertretenen Personen, sondern erfordere auch erhebliche Arbeit im Hintergrund. Insbesondere für kleinere Parteien könne der Wegfall eines Teils der Finanzierung existenzbedrohend sein. Haldner-Schierscher warnte vor einem Rückgang der Diversität im Landtag, wenn Parteien sich finanziell nicht mehr halten könnten.

Die Bedenken des Abgeordneten Wendelin Lampert (FBP) bezogen sich auf mögliche Klagen vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) oder dem Staatsgerichtshof (StGH). Lampert sah ein Restrisiko bei der Annahme des Vorschlags von Abgeordnetem Sascha Quaderer. Er befürchtete, dass eine ausreichende Person nach einer Abspaltung möglicherweise Anspruch auf eine Grundfinanzierung haben könnte. Trotzdem erkannte er an, dass der Vorschlag von Sascha Quaderer (FBP) zumindest einen gewissen Teilrechtschutz bieten könnte.

Unterstützte wurde der Antrag von Sascha Quaderer auch von Sebastian Gassner (FBP), der betonte die Bedeutung von klaren Regeln. Er argumentierte, dass Wähler davon ausgehen würden, dass die gewählten Vertreter die Partei, für die sie angetreten sind, auch im Landtag vertreten sollten.

Nach dem Verständnis von Mario Wohlwend (VU) sollten die Gelder zuerst an die angetretenen Parteien in der Landtagswahl ausgezahlt werden. Bei einer möglichen Trennung während des Jahres, die nicht immer sauber verläuft, sollte die Ursprungspartei seiner Meinung nach verpflichtet sein, das Geld proportional zu teilen.

Wohlwend hob hervor, dass eine Abspaltung nicht nur finanzielle Aspekte, sondern auch Marketing und den allgemeinen Unterhalt betrifft. Er argumentierte, dass bei einer Abspaltung von drei Personen die Aufteilung auf beiden Seiten erfolgen sollte, mit einer Gewichtung von zwei Dritteln zu einem Drittel. Weiterhin betonte er die Notwendigkeit, den Anreiz zur Abspaltung zu minimieren.

Der Abgeordnete zeigte Unverständnis gegenüber der Ablehnung aus Angst vor einer Abspaltung und betonte, dass dies gegenüber den Wählern merkwürdig sei. Er ermutigte dazu, gemeinsam daran zu arbeiten, Abspaltungen zu verhindern. Abschliessend kritisierte er den vorliegenden Antrag der Initianten, da er seiner Meinung nach Tür und Angel für Willkür öffne.

Für die DpL äussrte sich Herbert Elkuch optimistisch bezüglich möglicher Klagen. Er betonte, dass klare Urteile des VGH und StGH bereits vorhanden seien, um mit Abspaltungen und Austritten umzugehen. Elkuch sah keine grosse Gefahr, dass Austritte geplant würden, um finanzielle Vorteile zu erlangen. Er war überzeugt, dass solches Verhalten politisch nicht akzeptiert und nicht erfolgreich sein würde.

Regierungschef Daniel Risch betonte in seiner Stellungnahme die Bedeutung der klaren Definition politischer Parteien im Zusammenhang mit den Beiträgen. Er hob hervor, dass es bereits zwei Hauptquellen von finanziellen Zuwendungen gebe: das Bezügegesetz, das direkte Beiträge für Abgeordnete vorsieht, und die Beiträge an politische Parteien, die nach den Wählerstimmen verteilt werden.

Abstimmung

Die Debatte spiegelte unterschiedliche Ansichten wider, wobei einige Abgeordnete die Existenzbedrohung für kleinere Parteien durch eine mögliche Kürzung des Sockelbetrags betonten, während andere Bedenken bezüglich möglicher Klagen und rechtlicher Unsicherheiten äusserten.

Nach der intensiven Diskussion stimmte der Landtag mit 23 Ja-Stimmen für das Gesamtgesetz.

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