Startseite Inland Verfassungsinitiative der DpL ist zulässig –

Verfassungsinitiative der DpL ist zulässig –

sommertreff der DpL
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Die Regierung hat in ihrer letzten Sitzung den Bericht und den Vorschlag zur Prüfung der Volksinitiative der DpL für die Beteiligung der Bevölkerung bei der Auswahl der Regierung verabschiedet.

Gemäss dem Gesetz über Volksrechte muss die Regierung die vorgeschlagenen Initiativen auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen überprüfen. Es gibt auch gesetzliche Anforderungen an die Form und den Inhalt der Initiative.

Die Regierung ist zu dem Schluss gekommen, dass die Initiative alle formalen Anforderungen der Verfassung und des Gesetzes erfüllt. Auch wenn die inhaltliche Verfassungsmässigkeit, die in Verfassungsinitiativen nur begrenzt überprüft werden kann, gegeben ist. Allerdings muss beachtet werden, dass die Annahme der Initiative weitreichende Auswirkungen auf das gesamte politische System Liechtensteins haben würde, und es gibt noch offene Fragen zur Umsetzung der Initiative auf gesetzlicher Ebene.

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