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Kriminaltouristen müssen in Haft

Fürstliches Landgericht
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Vor dem Fürstlichen Landgericht fand heute eine Schlussverhandlung statt, in der zwei Angeklagte mit mehreren Straftaten konfrontiert wurden. Die Anklagepunkte reichen von versuchtem Einbruchsdiebstahl in Autos bis hin zu Einbruchsversuchen und illegaler Einreise.

Die beiden Angeklagten wurde vorgeworften, am 10. Dezember 2022 in Vaduz versucht zu haben, Autos aufzubrechen. Der Erstangeklagte soll dabei mit einer Feile an den Fahrzeugen gearbeitet haben, während der Zweiteangeklagte auf der gegenüberliegenden Strassenseite «Schmiere» stand. Gegen ihn war zu diesem Zeitpunkt bereits ein Einreiseverbot in die Schweiz und Liechtenstein ausgesprochen, sodass sich laut Anklagte auch illegal im Land aufhielt.

An einem späteren Tag sollen sie in Schaan versucht haben, in ein Haus einzubrechen, um Wertgegenstände zu stehlen. Dabei sollen sie eine Glastür eingeschlagen haben. Da die Tür jedoch durch eine Türkette gesichert war, kamen sie nicht weiter und suchten Zuflucht in einem benachbarten leerstehenden Haus. Dort wurden sie von der Landespolizei entdeckt und in Untersuchungshaft genommen.

Während der anschliessenden Vernehmung behauptete der Zweiteangeklagte, von den Polizisten mehrfach geschlagen worden zu sein, was die Staatsanwaltschaft als falsche Verdächtigung wertet. Auch an diesem Tag befand er sich illegal in Liechtenstein, da das Einreiseverbot nach wie vor in Kraft war.

Die Verteidigung argumentierte, dass die Angeklagten hinsichtlich der Autoeinbrüche unschuldig seien. Sie behaupteten, dass sie zum Zeitpunkt der vermeintlichen Autoaufbrüche nicht am Tatort waren und der einzige Zeuge ein 13-jähriger Junge sei, dessen Aussage nicht ausreiche, um eine Verurteilung zu rechtfertigen.

Bezüglich des Einbruchversuchs in das Haus in Schaan betonten der Verteidiger des Erstangeklagten, dass sein Mandant nur hineingegangen seie, um zu schlafen, und versehentlich das falsche Haus erwischt hätten. Der Verteidiger des zweiten Angeklagten betonte, dass sein Mandant beim Einschlagen der Tür nicht vor Ort war, sondern Zigaretten holen war.

Der Erstangeklagte beteuerte, er habe nicht versucht, in die Autos einzubrechen, da er sich zu diesem Zeitpunkt nicht am Tatort befunden habe. Er habe das Haus in Schaan ebenfalls nur zum Schlafen betreten und bestätigte, dass der zweite Angeklagte nicht dabei gewesen sei, als er die Tür einschlug. Angesprochen auf die Werkzeugspuren erklärte er, er habe nur Körperkraft verwendet.

Der Zweitangeklagte bestätigte diese Version und gab zu, dass sie in das Haus eingedrungen seien, um zu schlafen. Er behauptete, von den Polizisten bei der Festnahme gefesselt und verletzt worden zu sein, und führte an, dass die Ärzte bei der Untersuchung nicht nach Verletzungen gefragt hätten. Den Verstoss gegen das Ausländergesetz gab er zu, war jedoch zunächst nicht über die Gültigkeit des Einreiseverbots in Liechtenstein informiert gewesen.

Die Staatsanwältin argumentierte im Beschied klar stehe, dass das Aufenthaltsverbot auch für Liechtenstein gelte. Sie sieht die Beweise, die Anklagepunkte ausreichend und beantragte in ihrem Schlussplädoyer eine Verurteilung. Die Verteidiger forderten hingegen Freisprüche für die Autodiebstähle, die Einbruchsdiebstähle und und ein mildes Urteil für den Hausfriedensbruch.

Detaillierte Befragung zum Vorwurf der der Polizeigewalt

Die vom Zweitangeklagten in der Schlussverhandlung wiederholte Behauptung, der Polizist hätte ihn geschlagen, wollte der Landrichter nicht ohne Weiteres abtun. Eine gründliche Aufklärung war ihm wichtig. Dazu befragte er den Zweitangeklagten dazu mehrfach und ausführlich. Dieser verstrickt sich jedoch mehr und mehr in Widersprüche. Zunächst will er ins Gesicht geschlagen worden sein, dann wurde sein Gesicht bei der Festnahme an die Wand gedrückt. Auch was er unter Verletzungen versteht, war nicht eindeutig. Er verwies immer wieder auf Verletzungen an Oberarmen. Dass er dort geschlagen wurde, sagte er aber nicht. Auch die Aussagen der Schläge in dem Zimmer, in dem keine Kamera ist, passte irgendwie nicht zu den vorhergehenden Aussagen. Auch auf die Nachfragen, warum er es keinem der zwei Ärzte, die ihn nach der Festnahme untersucht hatten, sagte, schien wenig plausibel. Er wiederholte dann immer und immer wieder, dass man seine Hände bei der Festnahme gefesselt und nach oben gedrückt hatte.

Das Urteil

Das Urteil fiel schliesslich nicht so milde aus, wie von der Verteidigung erhofft. Der Erstangeklagte wurde für den versuchten Einbruchdiebstahl in die Autos in Vaduz, den versuchten Einbruchdiebstahl in das Haus in Schaan und den Hausfriedensbruch in das zweite Haus in Schaan verurteilt. Der zweite Angeklagte wurde wegen Hausfriedensbruchs, Verstosses gegen das Ausländergesetz und falscher Verdächtigung verurteilt. Hierzu führte er Richter aus, dass der Zweitangeklagte von zwei Ärzten untersucht wurde. Auch wenn er schlecht Deutsch könne, für «Polizei hat mich geschlagen» hätte es gereicht. Die Ärzte haben auch übereinstimmend ausgesagt, keine Verletzungen festgestellt zu haben.

Er wurde jedoch vom Vorwurf, beim Autodiebstahl Schmiere gestanden zu haben, und vom Vorwurf des versuchten Einbruchdiebstahls freigesprochen. Für den Landrichter war es nicht nachvollziehbar, dass man bei einer solchen Situation auf der anderen Strassenseite Schmiere steht. Hinsichtlich der Geschichte mit den Zigaretten, hält er es zwar für möglich, dass der Zweitangeklagte dabei war, bewiesen könne man es aber nicht.

Das Gericht verhängte eine Gefängnisstrafe von 12 Monaten für den Erstangeklagten, wovon 9 Monate zur Bewährung ausgesetzt wurden. Der zweite Angeklagte erhielt eine Strafe von 9 Monaten, wovon 6 Monate zur Bewährung ausgesetzt wurden. Der Richter wies darauf hin, dass der erste Angeklagte nicht vorbestraft war und teilweise geständig war. Er betonte jedoch auch, dass die wiederholten Straftaten als erschwerender Umstand gelten.

Der Zweitangeklagte hatte bereits mehrere Diebstähle in der Schweiz begangen und war ebenfalls ein Wiederholungstäter. Aus Gründen der Generalprävention war eine vollständige Aussetzung der Strafe zur Bewährung für beide Angeklagte nicht möglich. «Kriminaltouristen wie die Angeklagten, sollen abgeschreckt werden«, so der Richter abschliessend.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Weder die Angeklagten noch die Staatsanwaltschaft gaben ein Erkären ab. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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