Startseite InlandGericht Nächtlicher Streit in der Flüchtlingsunterkunft eskaliert

Nächtlicher Streit in der Flüchtlingsunterkunft eskaliert

Landgericht
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Heute fand vor dem Fürstlichen Landgericht eine Gerichtsverhandlung statt, bei der eine ukrainische Staatsbürgerin angeklagt war, ihre Mitbewohnerin in einer Flüchtlingsunterkunft in Triesen genötigt, bedroht und am Finger verletzt zu haben. Der Vorfall wurde durch einen nächtlichen Streit ausgelöst, als die verletzte Frau, die sich als Privatbeteiligte dem Verfahren angeschlossen hatte, die Angeklagte aufforderte, die Nachtruhe einzuhalten. Dies führte zu einem verbalen Schlagabtausch, mit heftigen Kraftausdrücken.

In der Folge soll es zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung in der Unterkunft gekommen sein. Dabei soll die Angeklagte die Privatbeteiligte am Arm und am Finger gepackt haben, was zu einer Fingerfraktur führte.

Die gesamte Verhandlung gestaltete sich als herausfordernd, da die Angeklagte kaum Deutsch spricht. Der Landrichter bemühte sich, mit Hilfe der Dolmetscherin einen Tatausgleich herbeizuführen, um das Verfahren durch eine Diversion abzuschliessen.

Hierfür war es notwendig, dass ein Angeklagter die Verantwortung für seine Handlungen übernimmt. Ein ausdrückliches Geständnis ist nicht erforderlich, jedoch musste der Sachverhalt geklärt sein. Anfänglich schien es, als ob eine Einigung erzielt werden könnte. Die Angeklagte hat einige Fehler eingeräumt. Doch sie bestritt, die Privatbeteiligte verletzt zu haben.

Als Reaktion darauf stellte die Angeklagte einen Antrag auf Verfahrenshilfe, um einen Verteidiger zu erhalten. Diesem Antrag wurde stattgegeben, und die Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

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