Startseite Leserbriefe 5 Gründe, die zwei Volksabstimmungen rechtfertigen

5 Gründe, die zwei Volksabstimmungen rechtfertigen

Solaranlagen
Werbung im Landesspiegel

An den nächsten Tagen werden die Unterschriftsbogen für die beiden Referenden zur Photovoltaikpflicht auf allen Dächern und dem faktischen Verbot von Öl- und Gasheizungen inkl. Bürokratieausbau an alle Haushalte Liechtensteins versandt. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie zeitnah die beiden Unterschriftsbogen unterschreiben und zurücksenden würden.

Für das Referendumskomitee gibt es zahlreiche Gründe, die es rechtfertigen, dass beide Gesetzesvorlagen einer Volksabstimmung zugeführt werden. Nachfolgend eine kleine Auswahl:

1.) Die Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner vollziehen den Wechsel auf erneuerbare Energien freiwillig und verantwortungsvoll. Dank technischem Fortschritt und hoher Subventionen sind Fotovoltaikanlagen und Wärmepumpen attraktiv. Die Nachfrage kann kaum befriedigt werden. Es braucht keine neuen Vorschriften, Befehle und Gesetzesbestimmungen, für etwas, das die Bevölkerung unseres Landes von sich aus vollzieht.

2.) Mit diesen Gesetzesänderungen werden Gewerbe, Industrie und Dienstleistungsunternehmen dazu verpflichtet, ihre sofern geeigneten Firmengebäude bis 2035 flächendeckend (!) mit einer Photovoltaikanlage auszurüsten. Damit wird den Unternehmen unseres Landes vorgeschrieben, Investitionen zu tätigen, auch wenn sie das notwendige Kapital unter Umständen gar nicht haben. Unternehmen werden verpflichtet, sich zu verschulden.

3.) «Gegen die Installation von innen oder aussen liegenden Luft-Wärmepumpen ist eine Einsprache nicht zulässig.», so Art. 77 Abs. 2 Baugesetz. Das bedarf keiner weiteren Erklärung.

4.) Die Vorlage sieht eine massive Erschwerung mit viel Bürokratie und hohen Kosten für den Einbau von Öl- und Gasheizungen vor. Eine fossile Heizung kann bspw. bei Renovationen nur dann wieder eingebaut werden, wenn eine thermische Solaranlage installiert wird oder neue Fenster eingebaut werden. Damit wird ein erneuter Einbau von fossilen Heizungen aufgrund der sehr hohen Auflagen und Kosten beinahe verunmöglicht.

5.) Bei ‘grösseren Renovierungen’ liegt es nicht mehr im Ermessen der Eigentümerschaft, was renoviert werden soll, sondern es sollen Vorschriften gelten, was zu renovieren sei. Das Gesetz sieht vor, dass die Regierung per Verordnung völlig frei definieren darf, was eine ‘grössere Renovierung’ ist als auch welche ‘Anforderungen an den Energieeinsatz’ zu gelten haben. Die Regierung darf die Vorschriften jederzeit beliebig verschärfen und damit Renovierungen verteuern.

Referendumskomitee zur Abänderung des Baugesetzes

Werbung im Landesspiegel

Kommentar Abgeben

1