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Abänderung des Motorfahrzeugsteuergesetzes

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In Liechtenstein wird die zukünftige Motorfahrzeugsteuer für Elektroautos höher ausfallen als für vergleichbare Verbrenner. Die Kosten für die Energie zur Fortbewegung eines Elektrofahrzeugs, also der Strom, liegen bereits bei 0,4 CHF/kwh Zuhause und 0,8 CHF/kwh an Schnelladesäulen (Autobahn), was teurer ist als das Fahren mit Benzin oder Diesel. Interessanterweise benötigt ein Elektroauto jedoch nur etwa ein Sechstel bis die Hälfte der Energie eines Benziners oder Diesels. Zusätzlich sind die Anschaffungskosten für Elektroautos deutlich höher. Obwohl der Kauf eines Verbrenners zukünftig mit einer CO2-Steuer von 2000 CHF belegt wird, ändert dies nichts daran, dass das Fahren eines Elektroautos im Vergleich wesentlich teurer ist. Ein zusätzlicher Nachteil des Elektroautos sind die langen Ladezeiten im Vergleich zum Tankstellenstop eines Verbrenners.

Die Einführung der neuen Motorfahrzeugsteuer wird voraussichtlich zu einem Rückgang der Elektroautoverkäufe in Liechtenstein führen. Leider wird die Möglichkeit, die Luftqualität in FL zu verbessern und den Lärm zu reduzieren, erst 2035 (nach dem EU-Verbot von Verbrennungsmotoren) realisiert. Eine Motorfahrzeugsteuer für Elektroautos zu erheben ist sinnvoll, allerdings sollte sie niedriger sein als die für entsprechende Verbrenner. Eine Besteuerung nach Verbauch und Kilometerleistung des Fahrzeugs wär eine gerechte und dem Umweltschutz dienliche Besteuerung. Falls an Gewicht und Motorleistung für die Bemessung festgehalten wird, müsste wie im Kanton Aargau ab 1.1.25 geplant, bei Elektroautos die Leistung für die Berechnung um mind. 30% reduziert werden.

Gerhard Matt, Mauren

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