Gestern hat der UN-Menschenrechtsrat in Genf die Menschenrechtslage in Liechtenstein überprüft. Wie bei allen 193 Mitgliedstaaten der UN muss auch Liechtenstein alle paar Jahre einer solchen Überprüfung unterzogen werden. Liechtenstein erhielt viel Anerkennung für seine positiven Menschenrechtsbilanz und erhielt gleichzeitig Empfehlungen zur Verbesserung und Weiterentwicklung seiner bereits gut ausgebauten Standards.
Liechtensteins Delegation wurde von Regierungsrätin Dominique Hasler geleitet und setzte sich aus einer Vielzahl von Fachexpertinnen und -experten aus verschiedenen Stellen der Landesverwaltung zusammen. Die Delegation wurde von der liechtensteinischen Mission bei der UN in Genf tatkräftig unterstützt.
Grundlage für die Überprüfung war der im Januar 2023 eingereichte Bericht zur nationalen Menschenrechtslage, der Fortschritte seit der letzten Überprüfung im Jahr 2018 aufzeigt und Handlungsbereiche für weitere Verbesserungen aufzeigt. Der Bericht enthält auch Rückmeldungen der Zivilgesellschaft zur aktuellen Menschenrechtslage.
Regierungsrätin Hasler betonte in ihrem Eingangsstatement die Bemühungen Liechtensteins in den letzten Jahren zur Verbesserung der Menschenrechtssituation und nannte die Ratifizierung der Istanbul-Konvention sowie die Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention als bedeutende Schritte. Sie betonte auch die wichtige Rolle der Berufslehre in der liechtensteinischen Bildungsstrategie. In den letzten Jahren habe Liechtenstein nennenswerte Fortschritte bei der Integration von Migrantinnen und Migranten, bei der Geschlechtergleichstellung sowie der Gewaltprävention gemacht.
Die anwesenden UN-Staaten lobten den Länderbericht Liechtensteins und würdigten die Anwesenheit der hochrangigen Delegation aus Liechtenstein. Die Fragen und Empfehlungen der Staatengemeinschaft konzentrierten sich auf die Ratifizierung zusätzlicher internationaler Menschenrechtsinstrumente sowie auf die Gleichstellung von Mann und Frau sowie die Weiterentwicklung von Chancengleichheit und Inklusion. Regierungsrätin Hasler betonte die Bedeutung des UPR-Prozesses als wichtigen Impuls zur Weiterentwicklung der Menschenrechte in jedem UN-Mitgliedsstaat und zur Einbindung der Zivilgesellschaft.
Der liechtensteinische Länderbericht ist auf der Website des Amts für Auswärtige Angelegenheiten unter «Publikationen und Berichte > Berichte > Menschenrechte allgemein» verfügbar.