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Keine steuerlichen Nachteile wegen Wärmepumpen

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Werbung im Landesspiegel

Regierungschef Daniel Risch hat in der Beantwortung der kleinen Anfrage der Abgeordneten Wendelin Lampert und Daniel Oehry zur steuerlichen Behandlung von Immobilienwerten beim Austausch einer Öl- oder Gasheizung durch eine Wärmepumpe oder eine PV-Anlage Stellung genommen.

Die Abgeordneten hatten in der letzten Sitzung des Landtags Bedenken geäussert, dass durch die Investition in eine umweltschonende Heizung der Wert der Immobilie steigen und somit die Vermögenssteuer höher ausfallen könnte. Dies würde Investoren von umweltfreundlichen Heizungssystemen benachteiligen im Vergleich zu denen, die sich für eine defekte Öl- oder Gasheizung entscheiden und diese durch eine fossile Heizung ersetzen.

Regierungschef Risch erklärte in seiner Antwort, dass der Steuerschätzwert den Verkehrswert des Gebäudes widerspiegelt und erhaltene Subventionen bei der Festlegung des Wertes nicht berücksichtigt werden. Eine Luft-Wärmepumpe erfordere eine höhere Investition. Beispielhaft führte er aus, dass eine Luft-Wärmepumpe exklusive Subventionen rund CHF 15’000 teurer sei, als die Ölheizung. Diese höhere Investition werde mit einer pauschalen Erhöhung des Steuerschätzwertes um CHF 10’000 ausgeglichen.

Die Anschaffung einer Luft-Wärmepumpe reduziere das Nettovermögen jedoch um den Nettokaufpreis. Dabei spiele es keine Rolle, ob der Kaufpreis durch den Abbau von Vermögenswerten oder durch die Erhöhung der Schulden finanziert werde. Bei der Ermittlung des Steuerschätzwertes werden die Baukosten mit 85% angesetzt. Dies berücksichtige, dass Investitionen in Liegenschaften weniger liquide seien als andere Vermögenswerte.

Daher führe die Investition in moderne, ökologische Heizungen nicht zu einer steuerlichen Benachteiligung, so der Regierungschef in seiner Anfragebeantwortung.

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