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Schutzmassnahmen gegen Vogelgrippe verlängert

Regierung Vaduz
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Die Regierung hat gestern beschlossen, die Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza bis mindestens zum 30. April 2023 zu verlängern. Dies bedeutet, dass Hausgeflügel entweder im Stall bleiben oder nur in einen vor Wildvögeln geschützten Auslauf gehen darf. Auch Geflügel aus Freilandhaltung darf vorübergehend nicht auf die Weide. Der Schutz der Tiere vor der Vogelgrippe steht im Vordergrund, deshalb müssen alle übrigen Anforderungen, die für die «Freilandhaltung» gelten, eingehalten werden.

Um die Verbreitung des Virus zu verhindern, ist es wichtig, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu vermeiden. Ausserdem sollte man keine Kadaver von Wildvögeln berühren und Funde der Wildhut, der Landespolizei oder dem Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen melden. Mit diesen Massnahmen möchte die Regierung die Weiterverbreitung des Virus eindämmen und eine neue Seuchensituation verhindern.

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