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Die Schweiz rüstet sich für eine Strommangellage

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Der Bundesrat hat heute an seiner Sitzung vom 3. März 2023 das Resultat des Vernehmlassungsverfahrens für Massnahmen im Falle einer Strommangellage zur Kenntnis genommen. Über 250 Stellungnahmen von Kantonen, Gemeinden, politischen Parteien, Wirtschafts-, Sport- und Kulturverbänden sowie Unternehmen, insbesondere aus dem Elektrizitätssektor, sorgten für ein breites Meinungsbild und ermöglichten es dem Bundesrat, die Verordnungsentwürfe anzupassen.

Im Falle einer schweren Strommangellage würden die Massnahmen auf die dann bestehende Situation ausgerichtet. Dazu gehören Verwendungsbeschränkungen und Verboten, Kontingentierungen sowie Netzabschaltungen. Im letzten Eskalationsschritt der Verbote findet sich nun auch der gewerbliche Betrieb von Wellness-Anlagen und es wird auf ein Verbot des Hochfrequenzhandels bei Börsengeschäften verzichtet. Um eine flächendeckende Netzzusammenbruch zu verhindern, müssen alle Branchen einen Sparbeitrag leisten.

Für den Winter 2023/24 sind verschiedene Massnahmen geplant, um den Unternehmen einen möglichst flexiblen Umgang mit den Kontingenten zu ermöglichen. Weiterhin wird die enge Zusammenarbeit zwischen den Bundesbehörden, den Verteilnetzbetreibern, der Wirtschaft und den Anbietern von Plattformen für den Kontingentenhandel fortgeführt. Die Massnahmen werden weiterentwickelt und zum Zeitpunkt einer Mangellage der Situation angepasst. Um sich auf diesen Fall vorzubereiten, steht eine Hotline für Bürgerinnen, Bürger und Firmen sowie

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