Nach langwierigen Verhandlungen haben sich gestern die 27 EU-Staats- und Regierungschefs im Rat auf einen Kompromiss hinsichtlich neuer Asylregeln geeinigt. Das Abkommen zielt darauf ab, eine effizientere Bearbeitung von Asylanträgen zu ermöglichen und die Asylpolitik innerhalb der Europäischen Union zu harmonisieren.
Der Kompromiss sieht vor, dass Menschen aus Ländern, in denen EU-weit weniger als 20% der Asylanträge erfolgreich sind, im Grenzgebiet in speziellen Asylzentren untergebracht werden. In diesen Zentren soll innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten über den Asylantrag entschieden werden. Falls der Antrag abgelehnt wird, sollen die betroffenen Personen in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden.
Deutschland hatte sich während der Verhandlungen für Ausnahmen für Familien eingesetzt, konnte sich jedoch letztendlich nicht durchsetzen. Somit werden auch Familien aus den genannten Ländern dem beschleunigten Verfahren im Grenzgebiet unterliegen.
Es ist zu beachten, dass diese neuen Regelungen ausschliesslich für Asylsuchende gelten, die aus Ländern mit einer niedrigen Anerkennungsquote kommen. Asylbewerber aus anderen Ländern wie Syrien oder Afghanistan werden weiterhin das herkömmliche Asylverfahren durchlaufen können, wie es bisher praktiziert wurde.
Der Kompromiss wurde von einigen EU-Mitgliedstaaten begrüsst, da er eine schnellere Bearbeitung von Asylanträgen ermöglicht und eine gewisse Entlastung für die Mitgliedstaaten an den EU-Aussengrenzen mit sich bringt. Kritiker argumentieren jedoch, dass diese neuen Regeln zu einem Verlust von Schutz für Asylsuchende führen könnten und dass der Zugang zum Asylverfahren nicht eingeschränkt werden sollte.
Die Vereinbarung markiert einen wichtigen Schritt in Richtung einer gemeinsamen europäischen Asylpolitik, die bisher von erheblichen Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten geprägt war. Der Kompromiss soll nun in den kommenden Wochen weiter ausgearbeitet und dann den nationalen Parlamenten zur Ratifizierung vorgelegt werden.
Die neuen Asylregeln sollen dazu beitragen, eine effizientere und fairere Behandlung von Asylanträgen innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten. Es wird erwartet, dass sie auch zu einer stärkeren Solidarität zwischen den EU-Mitgliedstaaten in Bezug auf die Aufnahme und Verteilung von Asylsuchenden führen werden.