Startseite InlandGericht Seltener Fall unvermittelter Gewalt

Seltener Fall unvermittelter Gewalt

Fürstliches Landgericht in Vaduz

Eine 20-jährige Vaduzerin musste sich heute vor dem Fürstlichen Landgericht dem Vorwurf der Körperverletzung stellen. Der jungen Frau wurde vorgeworfen, im März bei einer Fasnachtsveranstaltung eine frühere Freundin angegriffen zu haben. Laut Anklage zog sie der Frau unvermittelt an den Haaren und schlug ihr dreimal ins Gesicht. Das Opfer erlitt ein Hämatom und eine Schwellung am Jochbein. Der Staatsanwalt sprach von einem „selten Fall der unvermittelten Gewalt“, der das Sicherheitsgefühl im Land beschädige. Eine Diversion komme für ihn daher nicht in Frage. Der Angeklagten müsse ihr Unrecht vor Augen geführt werden, erklärte.

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Die Anklagte zeigte sich geständig. Sie sei «sehr, sehr besoffen» gewesen. Das Opfer sei einst ihre beste Freundin gewesen – bis diese sie mit ihrem damaligen Freund betrog. Auch am Abend der Tat habe die Frau sie wieder gereizt. „Nüchtern hätte ich das nie getan“, sagte die Angeklagte. Sie würde seitdem keinen Alkohol mehr zu trinken.

Für den Richter ist weder die Vorgeschichte noch der Alkohol eine Rechtfertigung. Er verurteilte die Angeklagte zu einer Geldstrafe von 6’000 Franken, die er zur Bewährung aussetzte. Zusätzlich muss sie 800 Franken Schmerzensgeld zahlen und die Gerichtskosten übernehmen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.

treppentechnik.li

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