Heute fand vor dem Füstlichen Landgericht eine Gerichtsverhandlung statt, bei der einer vorbestraften Angeklagten zur Last gelegt wurde, zwischen Juni und September 2024 insgesamt 10’315 Franken von der Mutter ihres Lebensgefährten über deren iPhone auf ihr eigenes Konto überwiesen zu haben. Da sie das Geld zu ihrer Lebensführung und der Abdeckung des Negativsaldos verwendet haben soll, legt ihr die Staatsanwaltschaft neben dem betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauch auch Geldwäsche zur Last. Die Angeklagte, die nicht persönlich erschien, schrieb vor Verhandlungsbeginn eine E-Mail an das Gericht und gab an, aufgrund eines medizinischen Notfalls nicht teilnehmen zu können. Sie bestritt, die Überweisungen durchgeführt zu haben. Das iPhone der Geschädigten habe sie nie in der Hand gehabt. Die Zahlungseingänge auf ihrem Konto könne sie sich nicht erklären. Sie zeigte sich jedoch bereit, das Geld zurückzuzahlen.
Der Richter führte die Verhandlung trotz Abwesenheit der Angeklagten zunächst fort. Die Geschädigte gab an, den Bank-App-Code ihrem Sohn per SMS gesendet zu haben, was die Angeklagte wahrscheinlich bemerkt habe, als sie das Handy benutzte, um Spiele einzurichten oder Einstellungen vorzunehmen. Der Sohn bestätigte, dass die Angeklagte auch gelegentlich Zugang zu seinem Handy hatte. Als die Geschädigte die Angeklagte auf die Überweisungen ansprach, bestritt diese zunächst, überhaupt ein Konto bei der betreffenden Bank zu haben. Später hätte sie gesagt «vielleicht ein Altes». Nachdem die Geschädigte, die Inhaberin des Empfängerkontos von der Bank erfuhr, erstattete sie Anzeige bei der Landespolizei.
Der Verteidiger erkannte den zivilrechtlichen Anspruch auf Rückzahlung an, und es wurde ein Vergleich geschlossen. Allerdings forderte er eine weitere Aussage der Angeklagten, weshalb die Verhandlung vertagt wurde. Es gilt die Unschuldsvermutung.