Eine Weisung des Bundesministeriums für Frauen, Familie, Integration und Medien hat ohne Vorankündigung weitreichende Folgen. Betroffene Eltern verlieren nicht nur ein wichtiges Einkommen, sondern auch ihren Versicherungsschutz für sich und ihre Kinder. Diese Regelung betrifft Familien, die in Österreich leben und von denen ein Elternteil entweder in der Schweiz oder in Liechtenstein arbeitet.
Das Kinderbetreuungsgeld in Österreich ist an die Familienbeihilfe gekoppelt. Grenzgänger erhalten die Familienbeihilfe zwar grundsätzlich in der Schweiz oder in Liechtenstein. Kinderbetreuungsgeld in dieser Form gibt es in diesen Ländern nicht.
Die Familiensprecherin der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ), Rosa Ecker, gab in einer Presseaussendung bekannt, dass sie eine parlamentarische Anfrage an Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) einbringen wird. Diese Ankündigung erfolgt vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte über die Familienpolitik und den Umgang mit Kindern in Österreich. Ecker betonte in ihrer Stellungnahme, dass es an der Zeit sei, die Politik der ÖVP-Familienministerin genauer zu hinterfragen.
Für sie ist die Weisung von Familienministerin Raab von der ÖVP rechtswidrig. «Wenn das Familienministerium eine Weisung herausgibt, dass die Österreichische Gesundheitskasse das Kinderbetreuungsgeld nicht auszahlen darf und es keine Rechtsgrundlage dafür gibt, sondern ein Urteil, das ganz klar feststellt, dass diese Leistung zusteht, dann ist das Willkür», meint Ecker. Die FPÖ will dazu eine parlamentarische Anfrage an die Familienministerin stellen. Denn die Weisung könne für Betroffene existenzgefährdend sein. «Wenn das Kinderbetreuungsgeld plötzlich wegfällt, ohne Vorankündigung, und ich mich und mein Kind selbst krankenversichern muss, entstehen Kosten, ohne dass ein Einkommen vorhanden ist», fügt Ecker hinzu.
Auch das Familienministerium bezieht sich auf das Urteil des Obersten Gerichtshofs, allerdings auf eine andere Entscheidung aus dem Vorjahr, wonach Grenzgängern in bestimmten Fällen kein Kinderbetreuungsgeld mehr ausgezahlt werden darf. Das Familienministerium sei daran gebunden. Es gebe bei der Auslegung keine Spielräume.