Startseite InlandGericht Frau wegen Marihuana-Konsum verurteilt

Frau wegen Marihuana-Konsum verurteilt

Landgericht Vaduz
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Das Landgericht verhandelte heute in Abwesenheit gegen eine Frau, der vorgeworfen wurde, am 21. Juni 2024 in Triesen Marihuana konsumiert und gleichzeitig die Drogen an eine Kollegin zum gemeinsamen Konsum weitergegeben zu haben. Im Zuge eine Kontrolle durch die Landespolizei wurden die Betäubungsmittel und Utensilien festgestellt und beschlagnahmt.

Obwohl die Angeklagte der Verhandlung fernblieb, führte der Richter die Verhandlung in ihrer Abwesenheit fort. Das Gericht verurteilte die Frau zu einer Geldstrafe von 900 Franken für den Konsum und Weitergabe mit Marihuana und einer Busse von 400 Franken für die Übertretung.

In seiner Urteilsbegründung erläuterte der Richter, dass das Hauptvergehen gemäss Art. 20 lit. c und e des Betäubungsmittelgesetzes (BMG) darin bestehe, dass die Angeklagte die Drogen an ihre Kollegin weitergegeben habe. Hätten beide Frauen das Marihuana jeweils selbst mitgebracht, wäre damit lediglich die Übertretung verwirklicht worden.

Ein weiterer wesentlicher Faktor war die Vorstrafenliste der Angeklagten in Deutschland. Diese umfasst zwei einschlägige Vorstrafen, wobei die letzte erst im Jahr 2024 ausgesprochen wurde. Aufgrund dieser Vorbelastungen sah sich das Gericht nicht in der Lage, die Geldstrafe zur Bewährung auszusetzen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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