Vor dem Fürstlichen Landgericht musste sich gestern ein 24-jähriger arbeitsloser Liechtensteiner verantworten, der beschuldigt wurde, ein einhändig bedienbares Klappmesser besessen zu haben. Zudem soll er das Messer am 2.3.2025 in Vaduz bei sich gehabt haben, als es bei einer Polizeikontrolle in seinem Kofferraum gefunden wurde. Es wird ihm vorgeworfen, seit November regelmässig Cannabis und Amphetamin konsumiert zu haben. Bei der Polizeikontrolle stand er unter dem Einfluss von Cannabis, wodurch ihm auch eine Übertretung nach dem Strassenverkehrsgesetz zur Last gelegt wird.
In der gestrigen Verhandlung bekannte sich der Angeklagte schuldig und übernahm die Verantwortung. Das Messer gehöre ihm, jedoch hätte er nicht mehr daran gedacht, dass es im Auto war. Ihm war auch nicht bewusst, dass es ein schwerwiegender Verstoss sei. Er bereut das Fahren in fahruntüchtigem Zustand und möchte seinen Führerschein zurückbekommen, und dazu alle vom Strassenverkehrsamt verordneten Massnahmen einhalten.
Der Landrichter verurteilte ihn wegen der Verstösse gegen das Waffengesetz und das Betäubungsmittelgesetz sowie der Übertretungen nach dem Strassenverkehrsgesetz. Für die Vergehen erhielt er eine Geldstrafe von 1’050 Franken, welche für eine Probezeit von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde, und für die Übertretungen eine Busse von CHF 1’200, die er bezahlen muss.
Der Richter wertete mildernd, dass der Angeklagte einsichtig und geständig war und mehr zugegeben hat, als ihm vorgeworfen wurde, was zur Wahrheitsfindung beitrug. Die Höhe der Busse wurde unter Berücksichtigung seiner wirtschaftlichen Situation festgelegt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.