Nicht einmal die EU-Kommission selbst schafft es, die Datenschutzbestimmungen korrekt einzuhalten. Die europäische Datenschutzbehörde hat festgestellt, dass die EU-Kommission gegen ihre eigenen Regularien verstösst, indem sie bestimmte Microsoft-Programme nutzt. Insbesondere hat die Kommission es versäumt, für ausreichenden Schutz persönlicher Daten bei einem Transfer ausserhalb der EU zu sorgen. Konkret betrifft dies die Übermittlung von Daten durch das Bürosoftware-Paket «Microsoft 365», einschliesslich des Textverarbeitungsprogramms «Word».
Die Datenschutzbehörde hat drei Jahre lang ermittelt und kommt nun zu dem Schluss, dass die EU-Kommission gegen ihre eigenen Datenschutzregeln verstösst. Um diesem Verstoss ein Ende zu setzen, setzt die Behörde der EU-Kommission eine Frist bis zum 9. Dezember. Bis zu diesem Datum muss die Kommission die Datenübertragung an Microsoft einstellen und die Datenschutzregeln einhalten.
Diese Entscheidung der Datenschutzbehörde hat weitreichende Konsequenzen, da die EU-Kommission eine Vorbildfunktion in Bezug auf den Datenschutz einnimmt. Der Schutz persönlicher Daten ist ein grundlegendes Recht und sollte von allen Institutionen, einschliesslich der EU-Kommission, gewährleistet werden.
Die Nutzung von Microsoft-Programmen ist in vielen Institutionen weit verbreitet, daher wird es interessant sein zu sehen, ob alternative Lösungen gefunden werden oder ob Microsoft seine Programme an die Datenschutzanforderungen anpassen wird.
Wenn es schon die EU-Kommission nicht schafft, sich an die unpraktikablen und lebensfremden Regeln zu halten, wie kann man es dann von Unternehmen, Vereinen und Privatpersonen erwarten? Ein Umdenken wäre angezeigt.