Startseite Inland Wie geht die Landesverwaltung mit «Gendern» um?

Wie geht die Landesverwaltung mit «Gendern» um?

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In den Nachbarländern wird aktuell heftig und kontroversiell über die Vorgaben in der Verwaltung hinsichtlich der Verwendung «Gendergerechter» Sprache diskutiert. Ministerpräsident Markus Söder hat für Bayern ein Verbot von Gender-Gaga angekündigt, der österreichische Bundeskanzler Karl Nehammer hat diese Woche ebenfalls mit einer derartigen Forderung aufhorchen lassen und auch die Schweizer Bundeskanzlei denkt, laut BLICK, über ein Nein zum Genderstern auf höchster Ebene nach. Auch im Bildungswesen sollen Schüler davor geschützt werden, schlechtere Noten zu bekommen, weil sie sich in ihren Schularbeiten kein Gender-Sternchen oder ähnliches verwenden.

Das haben wir zum Anlass genommen, zu fragen, wie es in Liechtenstein aussieht. Die Antwort dazu haben wir, wie von der Liechtensteinischen Landesverwaltung üblich, sehr schnell bekommen. Es zeigt sich, dass Liechtenstein wieder einmal den Nachbarländern einen Schritt voraus ist. Für die Landesbedingten gibt es einen Leitfaden für Geschlechtergerechte Sprache, der die Gleichstellung von Frau und Mann in der Verwaltung sicherstellen soll.

Der Leitfaden betont, dass geschlechtergerechte Texte notwendig sind, um Frauen in der Sprache sichtbar zu machen. Das generische Maskulinum wird als nicht neutral betrachtet, da es Frauen unsichtbar macht. Die Umsetzung dieses Ansatzes beinhaltet verschiedene Varianten, die je nach Kontext angewendet werden können. Dazu gehören Paarformen, die ausführliche Nennung beider Geschlechter, Mehrzahlformen und Kollektivbezeichnungen.

Die Verwendung von «experimentellen Sparformen für die Inklusion diverser Geschlechtsidentitäten» wird aber abgelehnt. Zu diesen Varianten gehören Gender*Sternchen, der Gender_Gap oder der Gender:Doppelpunkt sowie das Binnen-I.

Dazu heisst es im Leitfaden: «Alle diese Sparformen nicht von der amtlichen Rechtschreibung abgedeckt Dieser Leitfaden orientiert sich, wie schon erwähnt, an Duden und am Leitfaden zur geschlechtergerechten Sprache der Schweizerischen Bundeskanzlei, weshalb vom Gebrauch dieser experimentellen Sparformen im behördlichen Bereich abgesehen werden
sollte

In der Schule

Aus dem Büro der Bildungsministerin heisst es dazu:

«Genauso wie die Landesverwaltung orientieren sich auch die Schulen in Liechtenstein an den Empfehlungen des Leitfadens «Geschlechtergerechte Sprache» des Amtes für Soziale Dienste. Von daher kann ausgeschlossen werden, dass Schülerinnen und Schüler negativ bewertet werden, wenn sie bspw. auf den Genderstern verzichten.»

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