Startseite AuslandSchweiz Bundesrat beschliesst Weiterentwicklung des elektronischen Patientendossiers

Bundesrat beschliesst Weiterentwicklung des elektronischen Patientendossiers

Bundeshaus
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Der Bundesrat hat beschlossen, das elektronische Patientendossier (EPD) weiterzuentwickeln und dessen Verbreitung voranzutreiben. Um dies zu ermöglichen, ist eine umfassende Gesetzesrevision erforderlich. Um sicherzustellen, dass die Finanzierung des EPD bis zu dessen Inkrafttreten gewährleistet ist, hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 6. September 2023 eine Übergangsfinanzierung beschlossen und die entsprechende Botschaft an das Parlament überwiesen. Es wird erwartet, dass diese Vorlage voraussichtlich Ende 2024 in Kraft treten wird.

Das EPD ist ein elektronisches System, das es Ärzten und anderen medizinischen Fachkräften ermöglicht, medizinische Informationen über Patienten sicher und effizient auszutauschen. Es soll die medizinische Versorgung verbessern, indem es den Zugang zu relevanten Patientendaten erleichtert und die Kommunikation zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen erleichtert.

Bisher wurde das EPD nur begrenzt genutzt, da es noch einige technische und rechtliche Herausforderungen gibt. Mit der geplanten Weiterentwicklung und der umfassenden Gesetzesrevision soll das EPD jedoch auf ein neues Niveau gehoben werden. Es sollen klare Standards für den Datenschutz und die Datensicherheit festgelegt werden, um das Vertrauen der Patienten und der medizinischen Fachkräfte in das System zu stärken.

Die Übergangsfinanzierung, die der Bundesrat beschlossen hat, soll sicherstellen, dass das EPD bis zu dessen Inkrafttreten finanziell abgesichert ist. Es ist wichtig, dass während dieser Übergangsphase ausreichend Ressourcen zur Verfügung stehen, um die technischen Anpassungen und die Schulung des Personals durchzuführen.

Mit der geplanten Weiterentwicklung und der umfassenden Gesetzesrevision geht die Schweiz einen wichtigen Schritt in Richtung einer modernen und effizienten Gesundheitsversorgung. Es bleibt abzuwarten, wie das Parlament auf die Botschaft des Bundesrates reagieren wird und welche weiteren Schritte zur Umsetzung des EPD unternommen werden müssen. Es ist jedoch zu hoffen, dass das EPD bald flächendeckend eingeführt wird und somit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung leisten kann.

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