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Verlängerung der Massnahmen zum Schutz vor Vogelgrippe

Ein Vogel im Vogelpark
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Die Vogelgrippe ist nach wie vor eine Bedrohung für das Hausgeflügel in der Schweiz. Um die Ausbreitung der Krankheit einzudämmen und das Geflügel zu schützen, können die Kantone seit Ende Mai örtlich begrenzte Massnahmen ergreifen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat nun beschlossen, die dafür notwendige Verordnung um zweieinhalb Monate bis zum 15. Oktober 2023 zu verlängern.

Vogelgrippe ist eine hochansteckende Krankheit, die vor allem Vögel betrifft. Sie kann jedoch auch auf andere Tierarten und sogar auf den Menschen übertragen werden. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Ausbrüchen in der Schweiz, bei denen zahlreiche Tiere getötet werden mussten, um eine weitere Verbreitung der Krankheit zu verhindern.

Die örtlich begrenzten Massnahmen, die von den Kantonen ergriffen werden können, dienen dazu, das Risiko einer Ansteckung zu minimieren. Dazu gehören unter anderem die Einschränkung des Zugangs von Wildvögeln zu Geflügelhaltungen, die verstärkte Überwachung von Beständen sowie die Hygienemassnahmen in den Betrieben. Durch diese Massnahmen soll eine frühzeitige Erkennung von Infektionen ermöglicht und eine Ausbreitung der Krankheit verhindert werden.

Aufgrund der weiterhin lokalen Ausbrüche der Vogelgrippe hat das BLV entschieden, die Verordnung zur Umsetzung der Schutzmassnahmen zu verlängern. Diese Massnahme gilt nun bis zum 15. Oktober 2023. Das BLV betont jedoch, dass die Verlängerung der Verordnung keine generelle Gefährdung für die Bevölkerung darstellt. Die Vogelgrippe ist nach wie vor eine Tierkrankheit und eine Übertragung auf den Menschen ist äusserst selten.

Das BLV ruft alle Geflügelhalterinnen und -halter dazu auf, die Schutzmassnahmen konsequent umzusetzen. Nur durch ein gemeinsames Vorgehen kann die Ausbreitung der Vogelgrippe effektiv bekämpft werden. Zudem empfiehlt das BLV allen Tierhalterinnen und -haltern, ihre Tiere regelmässig von einem Tierarzt untersuchen zu lassen, um mögliche Infektionen frühzeitig zu erkennen.

Die Verlängerung der Verordnung ist ein weiterer Schritt im Kampf gegen die Vogelgrippe. Das BLV setzt alles daran, das Hausgeflügel bestmöglich zu schützen und die Ausbreitung der Krankheit einzudämmen. Die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen, den Geflügelhalterinnen und -haltern sowie den Veterinärbehörden ist dabei von grosser Bedeutung. Nur gemeinsam können wir die Vogelgrippe erfolgreich bekämpfen und das Hausgeflügel in der Schweiz schützen.

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